Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) plant die Erarbeitung eines Merkblatts „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“.
Die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen in Form von CO2-Äquivalenten gewinnt auch für die Siedlungswasserwirtschaft immer mehr an Bedeutung. Neben den indirekten Emissionen aus der Erzeugung der benötigten elektrischen Energie und Wärmeenergie für den Betrieb der kommunalen Kläranlage sind hierbei auch direkte Emissionen zu berücksichtigen, die durch die biologischen Umsetzungsprozesse entstehen. Von Bedeutung sind hier CH4 (GWP = 25), das bei Bildung anaerober Verhältnisse in der Vorklärung, in den Stufen zur biologischen Phosphorelimination oder Klärschlammstabilisierung sowie in Vor- und Nacheindickern ungezielt gebildet werden kann, sowie N2O (GWP = 298) aus der biologischen Stickstoffelimination. Beide Gase können darüber hinaus auch bei der thermischen Verwertung des Klärgases und bei der thermischen oder landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm freigesetzt werden. Der DWA-Fachausschuss KA-6 hat daher gemeinsam mit dem DWA-Fachausschuss KEK-1 die Arbeitsgruppe DWA-AG KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ eingerichtet, die bereits 2017 einen einleitenden Arbeitsbericht veröffentlicht hat (Korrespondenz Abwasser Ausgabe 9/2017).
Während für die Berechnung der indirekten Emissionen auf die Energiebilanzen und Kennwerte aus der Stromerzeugung zurückgegriffen werden kann, sind die direkten Emissionen schwerer zu quantifizieren, da sie verfahrens- und anlagenspezifisch sind und häufig keine eindeutige Ursache-Wirkungs-Beziehung definiert werden kann. Aktuell gibt es weder gesicherte Standardrechenwerte noch eine standardisierte Messtechnik zur Bestimmung der Emissionen. Ziel der Arbeitsgruppe wird es daher im nächsten Schritt sein, Hinweise über die „Erstellung von CO2,Eq-Bilanzen für kommunale Kläranlagen“ zu erstellen. Folgende Schwerpunkte werden Inhalt des zu erstellenden Merkblatts sein:
• die Verfahrensklärung und Abstimmung des Vorgehens bei der Bestimmung der direkten Emissionen
• die Definition der relevanten Emissionsarten und Bilanzräume
• eine Methodik zur Datenaufnahme, Durchführung von Messungen und Berechnung der Emissionen
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts wird in der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Maike Beier) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) erfolgen. Die Überarbeitung soll Ende 2019 abgeschlossen sein. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich und aktiv mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich mit Erfahrungen bei der Planung und dem Betrieb von Kläranlagen, mit Kenntnissen der Energie- und CO2-Bilanzierung oder Emissionsmessung sowie Mitarbeiter/innen von Fachbehörden. Bewerber/innen sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle: Dr.-Ing. Christian Wilhelm, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, E-Mail: wilhelm@dwa.de
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