TRwS 788 „Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“

Neu erschienen

Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 788 (TRwS 788) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ veröffentlicht.

Flachbodentanks sind oberirdische Behälter mit flach aufliegendem Boden und mit festem Dach oder mit Schwimmdach. Bei Betriebsstörungen müssen austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt werden. Dies ist bei Flachbodentanks erfüllt, wenn sie einen lecküberwachten, doppelten Boden besitzen oder der Tankunterbau so gestaltet ist, dass Undichtheiten im Bodenbereich beim Austritt der Lagerflüssigkeit in den Auffangraum erkennbar werden.

Ziel der TRwS 788 „Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ ist es, für neu zu errichtende Flachbodentanks Ausführungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die dem Doppelboden entsprechen. Für bestehende Flachbodentanks, die häufig auf durchgehenden Fundamenten, aber ohne doppelten Boden, oder auf Ringfundamenten aufgestellt sind, werden die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb in Abhängigkeit von Art und Güte des Fundaments, Erkennbarkeit einer Leckage und zusätzlichen Prüfungen festgelegt. Bei diesen zeigt die TRwS technische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen auf, die von der zuständigen Behörde im Rahmen einer Anordnung berücksichtigt werden können.

Für Flachbodentanks in Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Flüssigkeiten mit vergleichbaren Bedingungen kann diese Technische Regel als Erkenntnisquelle herangezogen werden.

Die Anforderungen der TRwS 779, die nicht durch diese TRwS geregelt werden, sind einzuhalten.

Änderungen

Gegenüber TRwS 788 (Mai 2007) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung an die bundeseinheitliche Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Anpassung an aktuelle Regelwerke
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
  • redaktionelle Verdeutlichung verschiedener Sachverhalte
  • Änderung des Aufbaus der Regelungen für Neuanlagen
  • Ergänzung einer weiteren Aufstellungsart für Neuanlagen
  • vollständige Überarbeitung der Maßnahmen zum Weiterbetrieb von Tanks der Gruppe 6
  • Konkretisierungen von Indikatoren für die Prüfintervall-Ermittlung
  • Überarbeitung des Abschnitts „Weiterbetrieb nach Umrüstmaßnahmen“, Ergänzung der Möglichkeit der Einbringung einer Innenbeschichtung.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.3 „Flachbodentanks“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Oswald) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Mit dem Erscheinen des Arbeitsblatts DWA-A 788 (November 2021) wird das Arbeitsblatt DWA-A 788 (Mai 2007) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 788 (TRwS 788) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“, November 2021, 46 Seiten, ISBN 978-3-96862-149-4, Ladenpreis: 66,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 53,20 Euro

Herausgeberin und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de