TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“

Neu erschienen

Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“ veröffentlicht.

TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ konkretisiert die wasserrechtlichen technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinn von § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei werden Festlegungen für neu zu errichtende und für bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen aufgestellt.

Zum Schutz der Gewässer werden vonseiten des Gesetzgebers besondere Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen gestellt. Vor dem Hintergrund der spezifischen Regelungen für diese besondere Anlagenart und der Vielzahl der Anlagen (ca. 5,5 Millionen in Deutschland) ist in diesem Zusammenhang eine spezielle TRwS für Heizölverbraucheranlagen auch im Hinblick auf § 15 AwSV notwendig, um ein einheitliches technisches Niveau in Deutschland zu erzielen.

Mit der TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ werden bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für neue und bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Die TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ soll des Weiteren Grundlage für weitergehende detaillierte Regelungen beispielsweise für das Handwerk sein. Eine Abstimmung mit anderen TRwS und den „Technische Regeln Ölanlagen“ (TRÖl) des Instituts für Wärme und Mobilität e. V. ist erfolgt. Die speziellen Regelungen dieser TRwS gehen anderen TRwS vor.

Änderungen

Gegenüber TRwS 791-1 (2/2015) und TRwS 791-2 (4/2017) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Zusammenführung der beiden Teile der TRwS
  • Anpassung an den geänderten § 63 WHG
  • Klarstellungen zum Begriff „Wesentliche Änderung“
  • Erweiterung der TRwS um Aussagen zu bestehenden Kunststofftanks
  • Ergänzung von Festlegungen für Anlagen zum Lagern von Heizöl mit einem Volumen von nicht mehr als 220 l
  • Berücksichtigung technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
  • Erweiterung auf Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten gemäß § 73 Absatz 1 WHG.

TRwS 791 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.13 „Heizölverbraucheranlagen“ (Sprecher: Dr. Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet.

Die TRwS 791 ist allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinn von § 62 Absatz 2 WHG und richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.

Mit dem Erscheinen der TRwS 791 (7/2022) werden TRwS 791-1 (2/2015) und TRwS 791-2 (4/2017) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“, Juli 2022, 90 Seiten, ISBN 978-3-96862-238-5, Ladenpreis: 104 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 83,20 Euro

Herausgeberin und Vertrieb

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