Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft dürfen gemäß § 62 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. Die in § 62 WHG niedergelegten, allgemein formulierten Anforderungen werden für Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), dort insbesondere § 37 AwSV, weiter konkretisiert.
Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 WHG und der AwSV für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. Die technische Regel geht auf die Anforderungen an den Standort ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen.
Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft wird die TRwS 792 „JGS-Anlagen“ in Bezug genommen, da ein vergleichbares Gefährdungspotenzial vorliegt. Sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in der AwSV oder technischen Besonderheiten von Biogasanlagen abweichende Festlegungen erforderlich, sind diese in TRwS 793-1 geregelt. Im Teil 2 der TRwS 793, der zurzeit erarbeitet wird, sollen bestehende Biogasanlagen thematisiert werden.
Die TRwS 793-1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS-Biogasanlagen“ (Sprecher: Arnold Niehage) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Sie richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer, Fachberater, Fachbetriebe und Sachverständige, die von der Thematik „Landwirtschaftliche Biogasanlagen“ berührt sind.
Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“, April 2021, 75 Seiten, ISBN 978-3-96862-080-0, Ladenpreis: 87 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 69,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
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