Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“

Vorhabensbeschreibung

Hennef, 1. März 2024. Die DWA plant, das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“ zu überarbeiten.

Das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, 7. Auflage, Mai 2018, ist maßgeblich für die Erstellung von Arbeits- und Merkblättern in den DWA-Fachgremien und richtet sich alle Personen, die an der Erarbeitung, Verabschiedung bzw. Veröffentlichung des Regelwerks beteiligt sind. Gleichzeitig sind die Festlegungen des DWA-A 400 für das Regelwerk und das Erarbeitungsverfahren wichtige Informationen für den Anwender bzw. Nutzer.

Im Rahmen der turnusgemäßen Aktualitätsprüfung durch den verantwortlichen DWA-Hauptausschuss Recht wurde Anpassungsbedarf beim DWA-A 400 festgestellt. Die Überarbeitung soll insbesondere folgende Punkt betreffen:

  • Einführung einer Klimakennung im DWA-Regelwerk
  • Aufnahme von Möglichkeiten bzw. Klarstellungen zur Digitalisierung von Verfahrensschritten, zum Beispiel die digitale Durchführung von Schlichtungs- oder Schiedsverfahren
  • weitere Überprüfung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Effizienz der Durchführung, insbesondere unter dem Eindruck von Verfahren mit sehr hoher Beteiligung, zum Beispiel verstärkter Verweis auf das DWA-Entwurfsportal
  • Abgleich mit dem DWA-Genderleitfaden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Ass. jur. Christoph Leptien
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-121, Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: leptien@dwa.de

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