Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Anlass
Die thermische Behandlung von Klärschlämmen ist in Deutschland bereits seit über zehn Jahren der mengenmäßig wichtigste Entsorgungsweg. Mit Inkrafttreten der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) haben sich die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Klärschlämmen grundlegend verändert. Durch die Einschränkung der landwirtschaftlichen Verwertung, die langfristig nur noch für Kläranlagen bis 50 000 EW zur Verfügung stehen wird, wie auch aufgrund stringenterer Regelungen des Düngerechts ist die bodenbezogene Verwertung bereits heute auf einen Anteil unter 25 % zurückgegangen. Im Gegenzug stieg der Anteil thermisch behandelter Schlämme auf ca. 75 %. Heute teilt sich die thermisch behandelte Menge etwa zu gleichen Teilen auf Anlagen zur Mitverbrennung (Kohlekraftwerke, Zementwerke, Abfallverbrennungsanlagen) und auf Klärschlammverbrennungsanlagen auf. Künftig wird jedoch die Kapazität der Monoverbrennungsanlagen deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist einerseits durch die Energiewende bedingt, wodurch es zu einer Verminderung der Mitverbrennungskapazitäten in Kohlekraftwerken kommen wird. Andererseits zeichnet sich ab, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche von Klärschlammverbrennungsanlagen eine wesentliche Option zur Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten der AbfKlärV sein wird. In Deutschland befinden sich daher heute über 20 Projekte zum Neubau von Klärschlammverbrennungsanlagen in der Planung oder bereits in der Realisierung.
Aufgaben und Ziel
Das Merkblatt DWA-M 386 gibt grundlegende Hinweise zur technischen Ausführung und zum Betrieb von Anlagen zur Klärschlammverbrennung. Ausgehend von den Brennstoffeigenschaften von Klärschlamm werden verschiedene Feuerungssysteme, die Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme und Verfahren zur Emissionsminderung und Abgasreinigung betrachtet. Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Betriebsorganisation und zu Wirtschaftlichkeitsaspekten sowie die Darstellung mehrerer Praxisbeispiele runden das Merkblatt ab.
Um die oben beschriebenen rechtlichen und technischen Entwicklungen abzubilden, ist nun eine umfassende Aktualisierung des Merkblatts vorgesehen. Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass künftig die Klärschlammverbrennung in der Regel Teil einer weitergehenden Verfahrenskette sein wird, in der sie als Vorbehandlung vor einer Phosphorrückgewinnung oder einem Phosphorrecycling positioniert sein wird. Die sich hieraus ergebenden neuen technischen, logistischen und wirtschaftlichen Randbedingungen sollen im Zuge der Aktualisierung besonders betrachtet werden. Weiterhin werden im Zuge der Überarbeitung auch neue Abgasgrenzwerte sowie veränderte Anforderungen an die Messung und Dokumentation von Schadstoffen im Abgas zu berücksichtigen sein, da aus der anstehenden Umsetzung des neuen europäischen BREF-Dokuments zur Abfallverbrennung veränderte nationale Anforderungen resultieren.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-106, Fax 0 22 42/872-135, E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
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