Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 304 „Vom Abfall zum Abfallschlüssel – Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen“ veröffentlicht. Das vorliegende Merkblatt hat die Zielsetzung, allen Akteuren für die im Baubereich anfallenden Bau- und Abbruchabfälle – mit Ausnahme von Bodenaushub – eine praxisnahe Hilfestellung an die Hand zu geben, die diese in die Lage versetzt, den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Hierbei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt.
Ausgehend von der Darlegung der Grundlagen zur Abfalleinstufung (Abschnitt 3) werden die wesentlichen Schritte zur Deklaration der Bau- und Abbruchabfälle erläutert (Abschnitte 4 und 5). Die exemplarisch aufgeführten Abfälle inklusive Abfallschlüsselzuordnung (Abschnitt 6) und die länderspezifischen Regelungen (Abschnitt 7) sollen den Akteuren bei der Deklaration dieser Abfälle helfen. Das vorliegende Merkblatt dokumentiert sowohl theoretische als auch praktische Erkenntnisse.
Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nicht mineralischer Abbruchmaterialien wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung dieser anfallenden Abfälle obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planende, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar.
Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet der DWA-Fachausschuss KEK-5 „Abfälle aus Baumaßnahmen und Infrastruktur“ hierfür eine wichtige Hilfestellung. Es vertieft in diesem Sinne das Merkblatt DWA-M 303 „Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken – Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung“ hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels. Durch die im Jahr 2016 in Kraft getretene Anpassung der bestehenden Abfallverzeichnis-Verordnung an chemikalienrechtliche Vorschriften wurde die Einstufung von Abfällen hinsichtlich der Gefährlichkeitsmerkmale geändert. Allerdings existieren für etliche dieser Abfälle keine bundeseinheitlichen Grenzwerte bezüglich der Beurteilung ihrer Gefährlichkeit. Daher sind die im Merkblatt erfassten länderspezifischen Grenzwerte von einstufungsrelevanten Parametern der Gefährlichkeitsbeurteilung hilfreich. Im Unterschied zu nicht gefährlichen Abfällen sind gefährliche Abfälle immer überwachungsbedürftig und die ordnungsgemäße Entsorgung ist gemäß der Nachweisverordnung zu dokumentieren.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-5.1 „Bau- und Bodenabfälle“ (früher FA-KEK 12 Bau- und Bodenabfälle) (Sprecher: Dr. Engelbert Müller) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (HA KEK) im DWA-Fachausschuss KEK-5 „Abfälle aus Baumaßnahmen und Infrastruktur“ (Obmann: Dr.-Ing. Thomas Böning) erarbeitet.
Februar 2022, 70 Seiten, ISBN 978-3-96862-189-0, Ladenpreis: 88 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 70,40 Euro
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