Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Künftig bundeseinheitlicher anlagenbezogener Gewässerschutz

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Im Dezember 2010 hat das BMU  den Referentenentwurf zur VAUwS vorgestellt. Bis 18. Februar 2011 konnten Stellungnahmen abgegeben werden. 

 

Die "Bundes-VAUwS"  wird künftig die 16 Anlagenverordnungen (VAwS) der Bundesländer ersetzen und ein bundesweit einheitliches Schutzniveau für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen festlegen.

 

Damit sind auch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) der DWA, die das gesetzliche Anforderungsniveau konkretisieren, entsprechend anzupassen. Um die maßgeblich betroffenen TRwS möglichst zeitnah zur VAUwS in aktalisierter Fassung vorzulegen, ist die Überarbeitung verschiedener TRwS bereits aufgenommen worden.

Statistik über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für 2009

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Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für das Jahr 2009 wurde im Mai 2011 veröffentlicht.

 

Ausführliche Ergebnisse können kostenfrei über die Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden. Zu den detaillerten Informationen  gelangen Sie über unten stehenden Link.

Neues Vorhaben - Erarbeitung einer TRwS 791-2 "Bestehende Heizölverbraucheranlagen"

Die derzeit im öffentlichen Beteilungsverfahren befindliche TRwS 791-1 "Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen" basiert auf der künftigen bundeseinheitlichen Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS). Die VAUwS und damit auch die TRwS 791-1 sehen verschiedene Anforderungen vor, die von bereits bestehenden Heizölverbraucheranlagen nicht erfüllt werden können oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand erfüllbar sind.

Ziel der TRwS 791-2 ist es, für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht entsprechend dem künftigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Voraussetzungen für den Weiterbetrieb unter Berücksichtiugng der Verhältnismäßigkeit festzulegen.

Wahrscheinlichkeit der Gefährdung von Gewässern bei Verwendung von E10 an bestehenden Tankstellen - Arbeitsbericht

Gemäß der europäischen Richtlinie zur Kraftstoffqualität wurde Ende 2010 Benzin mit einem Ethanolanteil bis zu 10 % (E10) eingeführt. Die Festlegungen der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ beziehen sich derzeit mit Ausnahme von Regelungen zu Flächenabdichtungen aber nur auf Beimischungen für Kraftstoffe mit geringeren Ethanolgehalten. Um ab Ende 2010 eine technische Regelungslücke für den Bereich E10 zu vermeiden, hat die Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ technische Lösungen im Zusammenhang mit der Rückhaltung von E10 an Tankstellen diskutiert. Die Ergebnisse sind in einem Arbeitsbericht in der KA und KW (Ausgabe März 2011) veröffentlicht worden.

Neues Vorhaben - Überarbeitung TRwS 780

Ende 2001 wurde die erste Fassung der TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen" vorgelegt. Neben einer Anpassung an die aktuelle Rechtslage, liegen neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen vor, die eine Überarbeitung der TRwS 780 erforderlich machen.

Neues Vorhaben - Überarbeitung TRwS 781

Der neue Kraftstoff E10, die sich in Erarbeitung befindliche bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), die TRBS "Betankungsanlagen" als Ersatz der TRbF 40 und die Thematik B7 machen eine Überarbeitung der TRwS 781 "Tankstellen für Kraftfahrzeuge" notwendig.

Neues Vorhaben - Überarbeitung TRwS 786

Neben einer Anpassung an die künftige Rechtslage, liegen neue technische Entwicklungen vor, die eine Überarbeitung der TRwS 786 "Ausführung von Dichtflächen" erforderlich machen. Beispielsweise hat eine Anpassung der Festlegungen zu den verschiedenen Bauweisen an aktuelle technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen zu erfolgen. Die Festlegungen zu Leitungen sind mit den Regelungen der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ und TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ sowie mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen abzustimmen.