(überarbeiteter Stand 04. Januar 2022)
Übergeordnete Ziele
Der Pandemieplan für den Abwasserbetrieb orientiert sich grundsätzlich an den Zielen der Pandemieplanung des Robert Koch Instituts für Deutschland.
Ziele der betrieblichen Maßnahmenplanung
Grundsätze des Krisenmanagements
Zentrale/dezentrale Struktur des Abwasserbetriebes
Abwasserbetriebe mit überwiegend dezentraler Anlagenstruktur und kleineren Anlagen haben in der Regel bessere Möglichkeiten, isolierte Betriebsbereiche zu schaffen, da die personellen und logistischen Schnittstellen weniger umfangreich sind und sich deshalb leichter unterbrechen lassen.
Darüber hinaus können Mitarbeiter vergleichbarer Anlagen gegebenenfalls den Betrieb einer anderen Anlage komplett übernehmen, sofern dort das Personal durch Erkrankung bzw. Quarantäne ausfällt.
Kleinere Abwasserbetriebe können bestimmte Funktionen eventuell auch in Kooperationen mit anderen Betreibern beispielsweise im Rahmen der DWA Kanal- und Kläranlagennachbarschaften koordinieren.
Stufenplan für betriebsinterne Maßnahmen (Beispiel)
Pandemiestufen WHO | Stufe Pandemieplan Abwasserbetrieb | Interne Maßnahmen Abwasserbetrieb |
Stufe 1 Stufe 2 |
Stufe A Vorbereitungsphase |
l Pandemie-Team und Pandemie-Stab: Zusammensetzung überprüfen und bei Bedarf aktualisieren l Betrieblicher Pandemieplan: Inhalte überprüfen und bei Bedarf aktualisieren l Vertretungsregelung aktualisieren |
Stufe 3 WHO bestätigt die Epidemie Stufe 4 Stufe 5 |
Stufe B Warnphase (Ausbruch einer Epidemie mit einem neuen gefährlichen Virustyp mit gesicherter Mensch-zu- Mensch-Übertragung) |
l Einberufung des Pandemie-Stabes l Mitarbeiterinformation und Verhaltensempfehlungen l Anpassung der Bevorratung von Schutzausrüstung l Anpassung der Homeoffice-Ressourcen |
Stufe 6 WHO bestätigt die Pandemie |
Stufe C Pandemie mit Erkrankungsfällen im Einzugsgebiet des Abwasserbetriebes |
l Mitarbeiterinformation und Verhaltensempfehlungen für den Pandemiefall l Persönliche Treffen auf absolut notwendiges Maß einschränken, bevorzugte Kommunikation über elektronische Medien l Persönliche Kundenberatung einstellen l Urlaubssperre für dringend benötigte Mitarbeiter |
Stufe 6 WHO bestätigt die Pandemie |
Stufe D Pandemie mit Erkrankungsfällen im Abwasserbetrieb |
l Abstimmung der konkreten Maßnahmen in internen und externen Krisenstäben l Bei Bedarf Anordnung häuslicher Quarantäne auf Veranlassung des Gesundheitsamtes l Bei Bedarf Ausgabe von Schutzausrüstung l Verstärkte Hygiene- bzw. Reinigungsmaßnahmen l Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen l Veranlassung von Homeoffice, Wechselrythmen, Bürotagen, Schichtwechselplänen, … |
Stufe 6 WHO bestätigt die Pandemie |
Stufe E Pandemie mit einer Erkrankungsrate > 25% der Belegschaft |
l Maßnahmen laut Notbetriebsplan zur Sicherstellung der Kernfunktionen des Abwasserbetriebes l Alle nicht unbedingt erforderlichen Beschäftigten beurlauben bzw. von zu Hause aus arbeiten lassen |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel 10.08.2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen einheitlichen betrieblichen Infektionsschutzstandard gegen das Coronavirus definiert, diese SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde am 22.01.2021 durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auf der Grundlage des § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergänzt.
Anlage 1a: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverodnung
Anlage 1b: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Sowohl die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthalten Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind.
Darüber hinaus beschreiben sie den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die der Arbeitgeber bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 4 Nummer 3 ArbSchG während der Epidemie berücksichtigen muss.
Neu hinzugekommen sind Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28b des Infektionsschutzgesetzes, die ebenfalls befristet bis einschließlich 19. März 2022 gelten.
Diese umfassen:
Anlage 1c: Betrieblicher Infektionsschutz
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung der möglichen Infektionsgefahr durch die ausgeübte Tätigkeit mit Dokumentation der Maßnahmen zum Infektionsschutz der Mitarbeiter.
Grundlegenden Schutzmaßnahmen
Nach den Punkten 4.2 und 5.2 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Anlage 1b)
Besondere technische Maßnahmen
Besondere organisatorische Maßnahmen
Besondere personenbezogene Maßnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Im Falle einer Pandemie hat die Geschäftsleitung die Verantwortung für folgende Aufgaben:
Der Pandemie-Stab hat im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung dieses Maßnahmenplans folgende Aufgaben:
Das Pandemie-Team wird einberufen, um gemeinsam mit der Geschäftsleitung und dem Pandemie-Stab die Aufgaben und Vorgehensweisen vorzubereiten und umzusetzen, die notwendig sind, um die oben genannten Zielsetzungen zu erreichen.
Ein Pandemie-Team setzt sich notwendigerweise aus den nachfolgend aufgeführten Funktionen zusammen, wobei je nach Betriebsgröße gewisse Funktionen von derselben Person wahrgenommen werden können oder auch auf einzelne Funktionen verzichtet werden kann.
Betriebsärztlicher Dienst
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitnehmervertretung - Personalrat
Bürokommunikation/ IT-Administration
Materialbeschaffung/Einkauf /Logistik/Gebäudemanagement
Grundstücksentwässerung
Kanalbetrieb
Klärwerk
Chemisch-biologische Laboratorien
Im Falle einer Pandemie sind im Bereich Personal und Organisation entsprechend dem Stufenplan Pandemie (Kapitel 3) folgende Aufgaben wahrzunehmen
Erfassung von pandemiebedingten Personalmeldungen
Anlage 2: Personalstatus-Tabelle
Organisation der Meldekette für COVID-19-Erkrankungen
Unterstützung der Gesundheitsämter beim Management von Kontaktpersonen bei COVID-19-Erkrankungen
Anlage 4: Kontaktpersonen-Nachverfolgung
Erläuterungen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung, siehe Ausführungen des RKI:
Umgang mit Personal der kritischen Infrastruktur in Situationen mit relevantem Personalmangel
Anlage 5: Umgang mit Personal in Situationen mit relevantem Personalmangel
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_KritIs.html
Festlegung individueller Maßnahmen zur Verhinderung der Krankheitsübertragung
Anlage 6: Verhaltensregeln zur Verhinderung der Krankheitsübertragung
Im Falle einer Pandemie ist die Kommunikation so auszurichten, dass folgende Ziele erreicht werden:
Im Ereignisfall ist darauf zu achten, dass
Die Mitarbeitenden sollen in Bezug auf den Abwasserbetrieb informiert werden über
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Anlage 7: Übersicht Schutzmasken (BAuA)
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ-13.html
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Störungsbeseitigung im Kanalnetz bzw. an den Hausanschlüssen.
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Die Störungsbeseitigung im Kanalnetz, in den Pumpwerken und Beckenanlagen sowie der Entstördienst für die Hausanschlüsse sind sicherzustellen.
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
1 Person Einsatzleitung Kanalreinigung | ---> 1 Einsatzfahrzeug |
1 Person Einsatzleitung Pumpwerke | ---> 1 Einsatzfahrzeug |
2 Personen Kanalreinigung | ---> 1 HDS-Fahrzeug |
2 Personen Entstördienst Hausanschlüsse | ---> 1 HA-Fahrzeug |
2 Personen Schlosser | ---> 1 Werkstattfahrzeug |
2 Personen Elektriker | ---> 1 Werkstattfahrzeug |
1 Mitarbeiter Zentrallager/Logistik | ---> 1 Transporter |
Arbeitsmodus in der Pandemiephase (Beispiel)
Anlage 8: Checkliste Einrichtung provisorischer Außenstellen
Einsatz von zu Hause (Beispiel)
Als weiteres Beispiel wäre bei Instandhaltungspersonal auch der Einsatz von zu Hause aus möglich. Die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Werkstattfahrzeuge mit und erhalten ihre Aufträge telefonisch oder über das Internet auf mobile Endgeräte. Genauso kann auch die Erledigung der Arbeiten dokumentiert werden. Die Materialaufnahme im Lager kann so erfolgen, dass kein Risikokontakt entsteht. Der Umgang mit verschmutzter Schutzkleidung ist zu regeln, z.B. Umziehen auf der Betriebsstelle, wo der Einsatz erfolgt, oder zu Hause z.B. am Nebeneingang und Lagerung / Transport in verschließbarer Kiste.
Personalaktivierung mit Minimierung des Kontaktpersonenrisikos auch nach De-Priorisierung durch das Gesundheitsamt (Beispiel)
Eine Möglichkeit, das Betriebspersonal weitgehen wieder aktiv einzusetzen, könnte die Umsetzung restriktiver Schutzmaßnahmen sein, sofern hierdurch zuverlässig vermieden werden kann, dass Personen im Zuge einer Kontaktpersonennachverfolgung unter die Definition enger Kontaktpersonen sondern maximal unter die De-Priorisierung fallen. (Details zu den Kontaktkategorien siehe Anlage 4) zugeordnet werden.
Dies kann erreicht werden durch dezentrale Serviceeinheiten im Bereich der Kanal-, Maschinen- und Elektrotechnik mit 3 bis 6 Personen je Team und tatsächlichen Arbeitsteams von 1 bis 2 Personen, die strikt getrennt bleiben
Vorteile dieser Verfahrensweise eine maximale Arbeitszeitnutzung, umfangreiche Kommunikation, gleichmäßige Belastung der Mitarbeitenden sowie variable Szenarien bei einem Corona-Verdacht.
Im Rahmen der Vorgaben des RKI zum „Umgang mit Personal der kritischen Infrastruktur in Situationen mit relevantem Personalmangel im Rahmen der COVID-19-Pandemie“ sind in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt verschiedene Szenarien denkbar:
Mindestpersonalbedarf zur Aufrechterhaltung des Betriebs (Beispiel)
18 Personen pro Team
Frühschicht:
1 Leitung Klärwerk
(Meister/Rufbereitschaftshabender/Notfallkoordinator)
Spätschicht und Nachtschicht:
Darüber hinaus gibt es in jedem Team einen Springer, der die Rufbereitschaft übernimmt.
Sicherstellung des Betriebes (Beispiel)
Es werden insgesamt 4 Teams gebildet, die im wöchentlichen Wechsel (Freitag bis Freitag) im Schichtbetrieb auf der Anlage sind.
Im Falle von Erkrankungen oder Quarantänemaßnahmen kann jedes Team den Betrieb auf dem Klärwerk autark weiterführen.
Sollte der Krankenstand im Klärwerk weiter ansteigen, wird in mehreren Schritten versucht, die Schichtstärke wieder herzustellen:
Frühschicht: 06:00 Uhr – 18:00 Uhr
Nachtschicht: 18:00 Uhr – 06:00 Uhr
Im Schichtbetrieb gelten folgende Regeln
Ziel ist die Gewährleistung der chemisch-biologischen Analytik der Klärwerksüberwachung
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Arbeitsmodus in der ersten Pandemiephase (Beispiel)
Bereitstellung von Personal für den Fall, dass Bauarbeiten pandemiebedingt entweder durch die Baufirmen oder den Abwasserbetrieb eingestellt werden und der Notbetrieb sowie die Kommunikation aufrecht zu erhalten sind.
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Mindestpersonalbedarf für den Notdienst (Beispiel)
Anlage 1a: SARS-CoV-2-Arbeitsschutverordnung
Anlage 1b: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Anlage 1c: Betrieblicher Infektionsschutz
Anlage 2: Personalstatus-Tabelle
Anlage 3: Meldekette
Anlage 4: Kontaktpersonen-Nachverfolgung
Anlage 5: Umgang mit Personal in Situationen mit relevantem Personalmangel
Anlage 6: Verhaltensregeln zur Verhinderung der Krankheitsübertragung
Anlage 8: Checkliste Einrichtung provisorischer Außenstellen
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