TRwS 789 „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“

Neu erschienen

Hennef, 1. Juni 2025. Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 789 (TRwS 789) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ neu veröffentlicht.

Ziel der TRwS 789 ist es, für bestehende unterirdische Rohrleitungen, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen. Damit werden für vorhandene Rohrleitungen, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gerecht werden. Es werden technische Maßnahmen für Rohrleitungen beschrieben, zum Beispiel Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art sowie zusätzliche Prüfungen. Die Kombination der in TRwS 789 beschriebenen Maßnahmen ist so festgelegt, dass Undichtheiten der Rohrleitung innerhalb bestimmter Zeiträume auszuschließen sind und somit einem Weiterbetrieb für diese Zeiträume zugestimmt werden kann.

Das Wasserrecht fordert hohe Sicherheitsmaßnahmen für unterirdische Rohrleitungen, die zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dienen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) – damals noch der Deutsche Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) – hat erstmals 1996 gemeinsam mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der betroffenen Wirtschaft eine Technische Regel für den Weiterbetrieb von bestehenden unterirdischen Rohrleitungen erarbeitet, die nicht der Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Muster-VAwS) entsprachen. Mit der aktuellen Überarbeitung wurde die TRwS 789 (Dezember 2017) redaktionell präzisiert und an TRwS 779 angepasst.

Die zuständigen DWA-Fachgremien haben einer redaktionellen Überarbeitung „nicht wesentlicher Art“ nach dem Arbeitsblatt DWA-A 400:2018 zugestimmt. Die redaktionelle Überarbeitung wurde im Februar 2024 in den Verbandszeitschriften der DWA mitgeteilt; der Fachöffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen gegeben.

Änderungen

Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 789 (TRwS 789):2017 wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • redaktionelle Überarbeitung „nicht wesentlicher Art“ nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018
  • Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze, Verordnungen und technische Regeln.

Das im Dezember 2017 veröffentlichte Arbeitsblatt und die vorliegende Überarbeitung wurden von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Haupausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. TRwS 789 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.

Mit dem Erscheinen des Arbeitsblatts DWA-A 789 (TRwS 789, Juni 2025) wird das Arbeitsblatt DWA-A 789 (Dezember 2017) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 789 (TRwS 789) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende unterirdische Rohrleitungen“, Juni 2025, 28 Seiten

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ISBN 978-3-96862-847-9, Preis: 67 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 53,60 Euro

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ISBN 978-3-96862-848-6, Preis: 58,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 46,80 Euro

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Preis: 84,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 67,60 Euro

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