Merkblatt DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“: Überarbeitung inhaltlich nicht wesentlicher Art

Aufruf zur Stellungnahme

Hennef, 1. August 2025. Das Merkblatt DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ wurde gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ in inhaltlich nicht wesentlicher Art überarbeitet. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme der beabsichtigten Änderungen.

Das Merkblatt DWA-M 375 beschreibt technische Leitlinien für Planung, Bau und Betrieb von Membranspeichersystemen auf Biogasanlagen. Zielstellung ist es insbesondere, Leckagen und Gasverluste entsprechend dem Stand der Technik zu minimieren. Das Merkblatt wurde erstmalig mit Ausgabedatum September 2018 veröffentlicht und ist im Rahmen der Kooperation Biogas inhaltsgleich auch als Merkblatt DVGW G 436-2 erschienen.

Die Aktualitätsprüfung durch die Fachgremien ergab die Bestätigung der wesentlichen technischen Inhalte, wie sie in der bisherigen Ausgabe beschrieben sind. Aufgrund von Fortschreibungen der im Zusammenhang stehenden rechtlichen und technischen Regelwerke wurden entsprechende Verweise ergänzt bzw. aktualisiert.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 375 (9/2018) wurden insbesondere folgende Änderungen vor-genommen:

  • Aufnahme einer Verweisung auf VDI 4321 „Diffuse Emissionen – Optische Gasdetektion zur Überprüfung von Anlagen – Biogasanlagen“
  • Verweisung auf die überarbeitete TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ (Juli 2024)
  • Aktualisierung der Verweisungen auf weitere rechtliche und technische Normen
  • Aktualisierung von Begriffsdefinitionen sowie des Literaturverzeichnisses
  • Aufnahme der DWA-Klimakennung.

Die zuständige Arbeitsgruppe KEK-8.4 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ sowie der übergeordnete, gemeinsam mit Experten des Fachverbands Biogas und des DVGW besetzte Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ haben beschlossen, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden.

Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen. Die vorgesehenen Änderungen werden hiermit zur Diskussion gestellt. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter
https://dwa.info/M375

Gemäß den Vorgaben des Arbeitsblatts DAW-A 400:2018 dürfen nur die Änderungen kommentiert werden.

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen werden bis zum 31. Oktober 2025 erbeten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de