Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
im DWA-Regelwerk
Ziel der TRwS-Erarbeitung ist es bundeseinheitliche technische und organisatorische Regelungen zur Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu schaffen. Eine TRwS ist nach Veröffentlichung als Weißdruck a.a.R.d.T und als Arbeitsblatt auch automatisch Teil des DWA-Regelwerks.
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