Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM)
Organisation überprüfen – Risiken senken

- Vorbereitung: DWA-Leitfäden zur Organisation des Betriebs und zum Bereich Abwasser helfen bei der Erfassung des Ist-Zustands.
Hier geht's zu den Leitfäden - Begutachtung: Die TSM-Experten sichten die Antworten des Betriebs und planen den Termin vor Ort.
- Prüfung: Die TSM-Experten, mindestens eine technische Führungskraft und technisches Fachpersonal besprechen die Selbsteinschätzung des Betriebs.
- Begehung: Die TSM-Experten, mindestens eine technische Führungskraft und technisches Fachpersonal begutachten die Anlage.
- Falls erforderlich: Nachbesserung oder Nachprüfung.
- Bestätigung: Überreichung von TSM-Bestätigung und DWA-Logo TSM Bestätigt sowie Aufnahme ins Verzeichnis TSM-geprüfter Betriebe.
Zwischenprüfung: Nach drei Jahren beurteilt ein TSM-Experte den aktuellen Sicherheitsstandard vor Ort.
Die TSM-Bestätigung gilt für sechs Jahre, bleibt durch eine Zwischenprüfung nach drei Jahren erhalten und wird durch eine Wiederholungsprüfung erneuert. Die DWA empfiehlt, mit der Selbstanalyse ein halbes Jahr vor der TSM-Prüfung zu beginnen. Sie muss spätestens vier Wochen vor der Prüfung abgeschlossen sein.
Modernisierung des Verfahrens zum Technischen Sicherheitsmanagement
Vor Juli 2019 galt ein Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren für eine absolvierte TSM-Überprüfung mit einer schriftlichen Abfrage nach 2,5 Jahren. Dies halten die zuständigen Verbände für nicht mehr zeitgemäß. Um die Unternehmen bei den kontinuierlichen Anpassungen zu unterstützen, haben die Verbände DVGW, DWA, AGFW, VDE, Fachverband Biogas sowie Primagas den Prüfrhythmus nun angepasst:
Der neue Gültigkeitszeitraum der TSM-Bestätigung beträgt sechs Jahre, unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Zwischenprüfung nach drei Jahren.
Die Änderung der Gültigkeitsdauer tritt für alle TSM-Überprüfungen ab dem 1. Juli 2019 in Kraft.