Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM)
Stauanlagen

Geregelte Abläufe und Zuständigkeiten auch bei Extremereignissen wie an der Ahr

Unser Kontaktformular

TSM Stauanlagen

Haftung vorbeugen

Das TSM Stauanlagen wurde am Beispiel von Talsperren entwickelt und ist insoweit auf Talsperren (DIN 19700 Teile 10 und 11) zugeschnitten. Seine Anwendung insbesondere für große Talsperren wird aufgrund seiner Praxisnähe empfohlen. Eine Anwendung auch für andere Stauanlagen wie Hochwasserrückhaltebecken (DIN 19700, Teil 12), Staustufen (DIN 19700, Teil 13), Pumpspeicherbecken (DIN 19700, Teil 14) oder Sedimentationsbecken (DIN 19700, Teil 15) ist möglich, da deren Eigen- und Besonderheiten bei der Überprüfung und Beurteilung angemessen berücksichtigt werden.

Zum Flyer

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Richard Esser
Leitung TSM-Stelle
Tel: +49 2242 872-187
Fax: +49 2242 872-184
Ansprechpartnerin
Nina Müller
Koordinatorin TSM-Stelle
Tel: +49 2242 872-136
Fax: +49 2242 872-184

TSM bietet Ihnen viele Vorteile

Sicherheit nach innen und außen

TSM hilft Ihnen, Organisationsdefizite zu erkennen und Schwachstellen zu beseitigen, damit Haftungsfolgen für das Unternehmen und gegebenenfalls auch für Sie persönlich abgewendet werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch formuliert in § 823 eine weitreichende Schadensersatzpflicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiger Rechte Dritter. Treten beispielsweise Unfälle ein, die auf eine schuldhafte Verletzung originärer Organisationspflichten zurückzuführen sind, zieht dies eine unmittelbare Haftung nach sich!

Neben der zivilrechtlichen Haftung des Unternehmens können die verantwortlichen Personen auch strafrechtlich belangt werden. Dies trifft zunächst die Unternehmensleitung, aber in kommunalen Unternehmen u. U. auch die Bürgermeister(in).

Artikel zum TSM (PDF)

Mann vor Organigramm
© Song about summer, AdobeStock

Wichtige Dokumente

TSM Gewässer

Preisübersicht

Ihre Investition in Sicherheit und klare Strukturen

TSM Gewässer
  DWA-Mitglied Nichtmitglied
Grundbetrag Gewässer 1.400 € 1.680 €
Zwischenprüfung nach drei Jahren 850 € 1.020 €
Expertentagessatz 980 € 1.176 €
Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand nach Aufwand
Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.    
Orientierungsgespräch
  DWA-Mitglied Nichtmitglied
Organisationspauschale 350 € 420 €
Expertentagessatz 980 € 1.176 €
Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand nach Aufwand
Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.    

Karte erfolgreich geprüfte Betriebe

Aggerverband

51645, Gummersbach

Harzwasserwerke

31137, Hildesheim

Ruhrverband

45128, Essen

Wasserverband Eifel-Rur

52353, Düren

Stand: 4.5.2023

© 8vFanI / iStockphoto

»Die Prüfung des Technischen Sicherheitsmanagements durch externe Fachleute ist für uns ein wichtiges Instrument zur Optimierung unserer innerbetrieblichen Abläufe und der Sicherheit unserer technischen Anlagen.«

Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender, Vorstand Technik und Flussgebietsmanagement beim Ruhrverband, Essen

»Gewässerunterhaltung war traditionell nicht gerade geprägt von dokumentierten strukturierten Abläufen oder nachvollziehbarer Dokumentation der Arbeiten. [...] Ganz im Gegensatz zum Betrieb von Talsperren, der aufgrund des hohen Sicherheitsbewusstseins schon immer stark war, wenn es um schriftliche Festlegungen ging. Im Rahmen der gemeinsamen Vorbereitung der ersten TSM-Prüfung haben beide Bereiche sehr voneinander profitiert und gelernt. Inzwischen steht die zweite Wiederholungsprüfung vor der Tür [...]. Hier muss nach zehn Jahren TSM niemand mehr grundsätzlich überzeugt werden.«

Frank Büßelberg, WVER Düren

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de