Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Positionen zur Bundestagswahl 2025
Der Klimawandel ist spürbar, Extremwetterereignisse halten nicht inne. Das vorzeitige Ende der Legislaturperiode, die Neuwahlen und die folgende Koalitionsbildung führen dazu, dass viele wichtige gesetzliche Vorhaben nicht mehr oder deutlich verzögert von der Politik in Angriff genommen werden können. Vorhaben wie eine Novellierung des Baurechts oder ein Hochwasserschutzgesetz III sind davon betroffen. Es fehlen weiterhin notwendige Richtungsentscheidungen oder getroffene Entscheidungen werden grundlegend hinterfragt oder unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Der Klimaschutz muss ambitioniert fortgesetzt werden. Die Wasserwirtschaft benötigt für den Schutz unserer zentralen Lebensgrundlagen und für die Klimafolgenanpassung unserer Siedlungsräume und Infrastrukturen Planungssicherheit und eine angemessene Finanzausstattung. Dabei gilt es einfache Lösungen zu finden und Bürokratie abzubauen. Für die kommende Legistalurperiode meldet die DWA sich mit den nachfolgenen 11 Kernfporferungen zu Wort.
Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimafolgenanpassung im Grundgesetz ist wichtig, damit effektive Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen aus einem Guss mit der notwendigen Finanzausstattung gelingen kann, weil wir rechtzeitig für die Folgen einer global verzögerten Klimaschutzpolitik gerüstet sein müssen.
Eine an den Klimawandel angepasste Überflutungsvorsorge bedarf eines rechtlich verpflichtenden Starkregenrisikomanagements nach bundeseinheitlichen Bewertungsstandards, das in die Bauleitplanung eingebunden ist. Dies muss in einem Hochwasserschutzgesetz III und in einer Anpassung des Baugesetzbuchs zum Ausdruck kommen, die rasch zu verabschieden sind.
Die wasserbewusste Stadtentwicklung mit einer blau-grünen Infrastruktur muss als Leitbild einer modernen Stadtplanung flächendeckend umgesetzt und in Bauleitplanung und Raumordnung integriert werden.
Die Vorsorge gegen Überflutungen, Dürre und Trockenheit erfordert einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft, die Regeneration des Landschaftswasserhaushalts mit Flächenentsiegelungen und auch eine ökologische Gewässerentwicklung. Zentral ist zudem die Verminderung von Nutzungskonflikten.
Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung oder zur Gewährleistung von Kernaufgaben der Daseinsvorsorge sind im dringenden, oft überragenden öffentlichen Interesse. Es braucht zentrale Regelungen im Verfahrensrecht zur Vereinfachung und Beschleunigung von Maßnahmen, die von besonderem oder überragenden öffentlichem Interesse sind und die das Fachrecht klar definieren sollte. Dies kann gelingen, auch ohne Umweltstandards abzusenken.
Anspruchsvolle Vorgaben für einen zukunftsweisenden europäischen Gewässerschutz und zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind notwendig. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie muss ohne deutsche Sonderwege bundeseinheitlich und fristgerecht in nationales Recht überführt werden. Die Überwachungsmethodik zur Einhaltung dieser Vorgaben gehört jetzt vereinheitlicht, damit eine bessere europarechtliche Vergleichbarkeit der Anforderungen hergestellt wird.
Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Probleme in Gewässern verursachen, muss nun rechtskonform praxistauglich und rechtzeitig umgesetzt werden, damit die Produzenten und Inverkehrbringer dieser Stoffe eigene Anstrengungen unternehmen, um diese Gewässereinträge zu vermeiden.
Wasserwiederverwendung von gereinigtem und sodann besonders aufbereitetem Abwasser soll nach der nationalen Wasserstrategie und auch nach der europäischen EU-Kommunalabwasserrichtlinie gefördert werden. Die EU-Wasserwiederverwendungsverordnung gilt bereits, nationale Anpassungen sind aber erforderlich. Die neue Bundesregierung muss dieses Instrument nun rechtlich zur Verfügung stellen, damit es dort, wo es ökologisch und hygienisch möglich ist, in Zeiten des Klimawandels in der Praxis eingesetzt werden kann und nicht vorab weitreichend Gebiete ausnehmen und die bürokratischen Hürden unüberwindlich gestalten.
Die Nitratbelastung stellt in Deutschland weiterhin ein Problem für den Grundwasserschutz dar. Wir brauchen deshalb ein angepasstes Düngerecht mit einer Stoffstrombilanz und einem konsequenten Monitoring um die Nitrateinträge weiter zu senken.
Mit sogenannten Reallaboren wird in der Wasserwirtschaft an einigen Orten wichtige Grundlagenforschung betrieben, die beispielhaft für praxistaugliche Innovationsförderung sein kann. Dies hat Vorbildcharakter und sollte von der Politik unterstützt werden. Experimentierklauseln sollten grundsätzlich eingeführt werden, um agil Neues ausprobieren zu können.
Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten müssen in einem deutschen Umsetzungsgesetz gebündelt werden, um eine möglichst schlanke und einheitliche Berichterstattung zu ermöglichen. Die Wasserwirtschaft hat einen Leitfaden erarbeitet, der eine möglichst unbürokratische Umsetzung sicherstellt. Dieser sollte auf europäischer Ebene Anerkennung finden.
In der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) engagieren sich 14.000 Mitglieder z.B. aus den Betrieben der Wasser- und Abfallwirtschaft, aus Kommunen oder der Industrie, von Verbänden und Universitäten sowie aus Ingenieurbüros oder Umweltbehörden. Die Mitglieder verfolgen in der DWA das gemeinsame Ziel, die Wasser- und Abfallwirtschaft zu fördern und Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung zu sein. Die Vereinigung trägt mit ihrem technischen Regelwerk und ihrer Bildungsarbeit zu dem erreichten hohen Umweltniveau in Deutschland bei.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.