Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Der Klimawandel hat bereits heute häufiger Starkregenereignisse zur Folge. Öffentliche Entwässerungssysteme, die nicht für derartige Ereignisse bemessen sind, stoßen dadurch zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. In der Folge rückt die normgerecht, aber auch zukunftsorientiert geplante Grundstücksentwässerung in den Fokus von Eigentümer*innen, Genehmigungsbehörden sowie der planenden und ausführenden Fachöffentlichkeit. Wegen der gebotenen Verringerung von siedlungsbedingten Abflüssen im Rahmen der stetig wachsenden Urbanisierung muss dabei aber auch die Zielstellung verfolgt werden, die Überflutungsvorsorge zum Schutz von Immobilen, und damit die Vermeidung von relevanten Schäden, qualifiziert zu etablieren.
Aus dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 55 Abs. 2 WHG) ergibt sich, dass die Regenwasserbewirtschaftung, also Konzepte und Maßnahmen zum zielgerichteten Umgang mit Niederschlagswasser auf Grundstücken, einer direkten Einleitung in eine „Kanalisation“ oder auch in ein Gewässer vorzuziehen sind. Dabei sind neben diesen quantitativen Vorgaben auch qualitative Anforderungen aufgrund der Belastung des Regenwassers nach Flächentyp und -art zu berücksichtigen.
Als Konsequenz werden vermehrt gezielte Einleitungsbeschränkungen für Erschließungs- und Bauvorhaben ausgesprochen. In der Folge müssen, neben Versickerungsanlagen und weiteren Elementen zur Retention, auch Regenrückhalteräume als „dezentrale Kleinspeicher“ auf Grundstücken bereitgestellt werden. Dass eine kontrollierte, schadlose Überflutung der Immobilie gewährleistet ist, wird über das Führen des Überflutungsnachweises sichergestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist dann nach geeigneten Lösungen zur praktischen Umsetzung zu suchen.
Die normgerechte Bemessung und Planung, sowie die Genehmigung und der Bau von Grundstücksentwässerungen nach DIN 1986-100 (2016-12) und satzungsrechtliche Vorgaben treten damit in den Vordergrund.
Der Kurs folgt dabei nicht nur dem Leitungsweg des Regenwassers von den Anfallstellen bis zur Einleitung, sondern bildet auch den Prozess zur Erstellung von Entwässerungsgesuchen durch die Beteiligten (Bauherrschaft – Planung – Genehmigung) über die einzelnen Projektphasen hinweg nach.
Der Kurs schult somit nicht nur die fachlichen normativen Grundlagen und vertieft diese durch praktische Übungen, sondern hebt auch noch die Relevanz der interdisziplinären Zusammenarbeit hervor. Weiterhin wird das für einen erfolgreichen Projektabschluss erforderliche gegenseitige Verständnis gestärkt.
Ausgehend von den Anforderungen an eine „Wasserbewusste Zukunftsstadt“ (Blau-grüne Stadt) werden grundstücksbezogene Lösungsmöglichkeiten aus Retention, Verdunstung, Versickerung und Ableitung aufgezeigt. Investor*innen, Planer*innen und Genehmigungsbehörden erarbeiten sich für diese komplexen Planungsaufgaben belastbare Argumentationshilfen.
Das Programm vermittelt und differenziert zugleich zwischen den Anforderungen an die Planung auf der einen Seite sowie an die Genehmigung auf der anderen Seite. Der Kurs besteht steht aus drei Pflichtmodulen sowie einem Wahlmodul. Das Wahlmodul gibt den Teilnehmenden die Möglichkeit, diesen Teil der Kursinhalte gemäß persönlichem Interessengebiet und Beschäftigungsprofil zu gestalten. Die einzelnen Pflichtmodule schließen jeweils mit Prüfungsnachweisen (Übungen in Gruppenarbeit und MC-Tests) ab. Der erfolgreiche Abschluss des Kurses wird über ein Zertifikat dokumentiert.
Das Wahlmodul ist eine mindestens eintägige Veranstaltung, die bei z.B. online-Formaten auch auf 2 Tage, die nicht unmittelbar aufeinander folgen müssen, gesplittet sein kann, aber mindestens 6 h Unterrichtszeit beinhaltet. Die Veranstaltung muss mit einer namensbezogenen Teilnahmebescheinigung oder einem vergleichbaren Nachweis, z.B. einer offiziellen Einladung, abgeschlossen werden.
Ein Wahlmodul sollte höchstens ein Jahr vor bzw. nach der Absolvierung des Kurses besucht werden.
Grundsätzlich werden Veranstaltung aus den beiden Themengebieten von allen berufsständischen Verbänden, Bildungsträgern, sonstigen Einrichtungen, Kammern und Herstellern von Entwässerungstechnik berücksichtigt. Dies gilt auch für Inhouse Veranstaltungen.
Beispiel Kooperation DWA-BuGG
Weitere Beispiele (Einzelfallprüfung):
Mitglieder*innen von Netzwerken im Zusammenhang des Themengebietes „Grundstücksentwässerung“, wie z.B. das „GEKa_NET“ (DWA LV H-RP-S), das „geanetz.plus“ (DWA LV BW) oder vergleichbarer, bekommen dieses Engagement als Wahlmodul anerkannt. Entsprechendes gilt für Hochschulabsolventen*innen die im Studium die Vorlesungen aus einem der beiden Themengebiete nachweisen können.
Die Teilnehmeranzahl in jedem Pflichtmodul ist auf maximal 25 Personen beschränkt.
Da diese aufeinander aufbauen sind ab sofort die drei Pflichtmodule nur zusammenhängend in einer Veranstaltung zu buchen.
Der Kurs wird nach Absprache auch als Inhouse-Veranstaltung angeboten.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.