Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
IT-Sicherheitskompendium (früherer -leitfaden)
zu DWA-M 1060
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Vor dem Hintergrund verstärkter Cyberangriffe hat die Thematik IT-Sicherheit für die Betreiber kritischer Infrastrukturen eine hohe Brisanz. Stellen Sie sicher, dass die IT-Infrastruktur Ihrer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen vor Ausfall und Manipulation geschützt ist.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Versorgungsunternehmen, die die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erreichen oder überschreiten, nachweisen müssen, dass ihre IT-Infrastruktur, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im BSI-Gesetz, geschützt ist. Mit den erwarteten Gesetzesänderungen noch in 2024 werden weit mehr Unternehmen von diesen Vorgaben betroffen sein. Warten Sie also nicht ab!
Diese Web-Applikation unterstützt Sie, einen Katalog von IT-Schutzmaßnahmen zu erstellen, die auf Ihre spezifische Unternehmenssituation und dem aktuellen Stand der Technik zugeschnitten sind. Basis ist das von DWA und DVGW zusammen erarbeitete und vom BSI geprüfte Merkblatt DWA-M 1060 "IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser".
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Preisübersicht in Euro | Nichtmitglieder | fördernde DWA-Mitglieder |
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Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Versorgungsunternehmen, die die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erreichen oder überschreiten, seit dem 3. Mai 2018 nachweisen müssen, dass ihre IT-Infrastruktur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des BSI-Gesetzes geschützt ist.
Unter die BSI-KritisV fallen derzeit Unternehmen, die folgende Schwellenwerte haben bzw. überschreiten:
Die DWA hat gemeinsam mit dem DVGW eine Orientierungshilfe zum Nachweisverfahren gemäß § 8a (3) BSIG veröffentlicht
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.