IT-Sicherheitskompendium (früherer -leitfaden)

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Stellen Sie den Schutz Ihrer IT-Systeme sicher

Web-Applikation und Merkblatt als Branchenstandard B3S

Vor dem Hintergrund verstärkter Cyberangriffe hat die Thematik IT-Sicherheit für die Betreiber kritischer Infrastrukturen eine hohe Brisanz. Stellen Sie sicher, dass die IT-Infrastruktur Ihrer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen vor Ausfall und Manipulation geschützt ist.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Versorgungsunternehmen, die die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erreichen oder überschreiten, nachweisen müssen, dass ihre IT-Infrastruktur, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im BSI-Gesetz,  geschützt ist. Mit den erwarteten Gesetzesänderungen noch in 2024 werden weit mehr Unternehmen von diesen Vorgaben betroffen sein. Warten Sie also nicht ab!

Diese Web-Applikation unterstützt Sie, einen Katalog von IT-Schutzmaßnahmen zu erstellen, die auf Ihre spezifische Unternehmenssituation und dem aktuellen Stand der Technik zugeschnitten sind. Basis ist das von DWA und DVGW zusammen erarbeitete und vom BSI geprüfte Merkblatt DWA-M 1060 "IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser".

Programmieren am Laptop
© Lukas auf pexels

Das sind Ihre Vorteile im Überblick:

  • DWA-Regelwerk konformes Ergebnis
  • Festgestellte Eignung für den Sektor Wasser gemäß § 8a (2) BSI-Gesetz
  • Implementierung eines Schutzniveaus, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht - auch für mittlere oder kleine Betrieb!
  • B3S Wasser/Abwasser beschreibt die zu erfüllenden Mindestanforderungen für Kritische Infrastrukturen. Umsetzung DIN EN ISO/IEC 27001 ist nicht ausreichend!
  • Sie weisen nach, dass Sie ein wichtiges Thema auch wichtig genommen haben
  • KURZ GESAGT: WENIGER GEHT NICHT, MEHR KANN ABER MUSS NICHT

Was leistet die Anwendung?

  • Auswahl zwischen 18 Anwendungsfällen, mit denen die grundsätzliche Infrastrukturkonfiguration der IT-Systeme von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen beschrieben wird
  • Generierung des dazugehörigen Anforderungskatalogs in Bezug auf die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens
  • Erstellung der darauf aufbauenden IT-Schutzmaßnahmen, die Sie ergreifen sollten, inklusive Umsetzungshinweise
  • Die Möglichkeit auf allen Ebenen (Anwendungsfall, Gefährdung, Maßnahme) Ergänzungen oder Modifikationen zu erstellen

Neu mit dem 4. Update (2024)

  • 18 statt 27 Anwendungsfälle
  • Die Struktur wurde grundlegend überarbeitet und die Anwendungsfälle 3 Ebenen zugeordnet:
    • Ebene 1: Organisatorische und technische Verantwortung für IT-Sicherheit
    • Ebene 2: IT-Sicherheit der IT-/OT-Infrastruktur
    • Ebene 3: IT-Sicherheit bei der Nutzung der IT-/OT-Infrastruktur
  • Entfernung von Doppelungen in Bereich der Anforderungen
  • Reduzierung der Anzahl der Anforderungen auf insgesamt 200
Preisübersicht in Euro Nichtmitglieder fördernde DWA-Mitglieder
Einzelplatzlizenz mit Mehrbenutzerfähigkeit (Mindestlaufzeit 2 Jahre) 456,50 € 365,20 €
Jährliche Wartungs- und Updategebühren
ab dem 2. Jahr
145,52 € 116,42 €
DWA-M 1060 (September 2024) Print 70,00 €
E-Book 61,00 €
Kombi 88,50 €
20 % Rabatt auf den regulären Preis
Inkl. MwSt.
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten
   
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Aktivitäten und Weiterbildungsangebote

Wer fällt unter die BSI-KritisV?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Versorgungsunternehmen, die die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erreichen oder überschreiten, seit dem 3. Mai 2018 nachweisen müssen, dass ihre IT-Infrastruktur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des BSI-Gesetzes geschützt ist.

Unter die BSI-KritisV fallen derzeit Unternehmen, die folgende Schwellenwerte haben bzw. überschreiten:

  • Kanalisation: Angeschlossene Einwohner 500.000
  • Kläranlage: Ausbaugröße in Einwohnerwerten 500.000
  • Leitzentrale: Ausbaugrößen der gesteuerten/überwachten Anlagen in Einwohnerwerten 500.000

Die DWA hat gemeinsam mit dem DVGW eine Orientierungshilfe zum Nachweisverfahren gemäß § 8a (3) BSIG veröffentlicht

Hinweise zum Nachweisverfahren (PDF)

© goodluz / Fotolia

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