Arbeitsblatt DWA-A 199-1 – Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen: Überarbeitung nicht wesentlicher Art

Aufruf zur Stellungnahme

Hennef, 2. Januar 2025. Das Arbeitsblatt DWA-A 199-1 (November 2011) „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen – Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ wurde von einem Redaktionskreis im Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ redaktionell überarbeitet. Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme der beabsichtigten Änderungen.

Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“

Die Aufnahme der Überarbeitung wurde im Dezember 2021 angekündigt. Der DWA-Hauptausschuss „Kommunale Abwasserbehandlung“ hat zugestimmt, dass es sich um Änderungen „nicht wesentlicher Art“ gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 6.1 Absatz 2 handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden.

Die vorgesehenen Änderungen werden hiermit zur Diskussion gestellt. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter: https://dwa.info/A199-1.

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen werden bis zum 31. März 2025 erbeten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail:
wilhelm@dwa.de

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