Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen

Historie

© Andrea Irslinger

Im Januar 2011 hat das BMU die Bekanntmachung des Bundesministeriums des Inneren vom 1.4.1985 - U III 6 - 523 074/22 "Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen" (GMBl 1995, S. 339) aufgehoben, da verschiedene Inhalte zwischenzeitlich überholt waren. Die Aufhebung ist im GMBl 2011, S. 167 veröffentlicht. Die Regelungen sind zwischenzeitlich in aktualisierter Form im DWA-Merkblatt DWA-M 715 "Ölbeseititung auf Verkehrsflächen" (Dezember 2017) geregelt. Durch die Aufhebung der Bekanntmachung des BMI sind die vermeidlichen Widersprüche zum DWA-M 715 aufgehoben.

Im Dezember 2020 hat das BMU mit Bekanntmachung vom 3.12.2020 – WR I 3 – 40040 -1/14 verschiedene Bekanntmachungen aufgehoben (siehe GMBl. 21.12.2020 S. 1119). Die Regelungen der LTwS 27 und LTwS 30 sind damit in das DWA-Regelwerk überführt worden und durch DWA-M 720-1 und DWA-A 716-1, DWA-A 716-9 und DWA-A 716-10 fachlich aktualisiert. Der Prozess der Überführung der LTwS-Veröffentlichungen ist damit abgeschlossen. Es ist das DWA-Regelwerk heranzuziehen.

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