Abwehr von Gewässergefährdungen

Arbeitsschwerpunkte

Die unerwünschte Freisetzung von wassergefährdenden Stoffen kann zu Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen. Zur Abwehr dieser Gefährdungen sind geeignete Mittel und Gerätschaften einzusetzen und Maßnahmen zur sachgerechten Beseitigung der ausgetretenen Stoffe festzuschreiben. Themenschwerpunkte sind unter anderem die Formulierung von Anforderungen an Öl- und Chemikalienbindemittel, die bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen zum Einsatz kommen, die Beschreibung von Einsatzkriterien für Ölaufnahmegeräte zum Schutz der Gewässer sowie Empfehlungen  zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen.

Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Fachreferentin
Tel: +49 2242 872-102
Fax: +49 2242 872-184
© Andrea Irslinger
© Andrea Irslinger

Im Januar 2011 hat das BMU die Bekanntmachung des Bundesministeriums des Inneren vom 1.4.1985 - U III 6 - 523 074/22 "Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen" (GMBl 1995, S. 339) aufgehoben, da verschiedene Inhalte zwischenzeitlich überholt waren. Die Aufhebung ist im GMBl 2011, S. 167 veröffentlicht. Die Regelungen sind zwischenzeitlich in aktualisierter Form im DWA-Merkblatt DWA-M 715 "Ölbeseititung auf Verkehrsflächen" (Dezember 2017) geregelt. Durch die Aufhebung der Bekanntmachung des BMI sind die vermeidlichen Widersprüche zum DWA-M 715 aufgehoben.

Im Dezember 2020 hat das BMU mit Bekanntmachung vom 3.12.2020 – WR I 3 – 40040 -1/14 verschiedene Bekanntmachungen aufgehoben (siehe GMBl. 21.12.2020 S. 1119). Die Regelungen der LTwS 27 und LTwS 30 sind damit in das DWA-Regelwerk überführt worden und durch DWA-M 720-1 und DWA-A 716-1, DWA-A 716-9 und DWA-A 716-10 fachlich aktualisiert. Der Prozess der Überführung der LTwS-Veröffentlichungen ist damit abgeschlossen. Es ist das DWA-Regelwerk heranzuziehen.

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