Kommunale Kläranlagen halten EU-Vorgaben sicher ein – neue Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff große Herausforderung

  • Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Einhaltung der schärferen Ablaufwerte für Phosphor und Stickstoff für die Hälfte der Anlagen problematisch
  • Abwendung vom deutschen Sonderweg der Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff absolut notwendig – Frachtreduktion im Jahresmittel entscheidend für den Gewässerschutz

Hennef. Die kommunalen Kläranlagen in Deutschland halten die Vorgaben und Grenzwerte der Europäischen Union flächendeckend sicher ein. Für Phosphor, Stickstoff und Chemischen Sauerstoffbedarf werden die vorgeschriebenen Abbauraten bundesweit überschritten, die Grenzwerte im Ablauf jederzeit und zum Teil deutlich unterschritten. Dies belegt der „36. Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). „Die kommunalen Kläranlagen leisten einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der Gewässer. Verantwortlich dafür sind vor allem die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Anlagen, die in den vergangenen Jahren trotz schwierigster Bedingungen, vor allem durch die Coronapandemie und dem Betriebsmittelmangel aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, jederzeit die sichere Abwasserbehandlung gewährleistet haben, so Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung.

Im bundesweiten Mittel wird Stickstoff (Nges) zu 82,9 Prozent in den Kläranlagen abgebaut, bei Phosphor (Pges) beträgt die Abbaurate 92,5 Prozent. Der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB), der der Bewertung der Belastung des Abwassers mit organischen Stoffen dient, wurde in den Anlagen um 95,4 Prozent reduziert. Die größten regionalen Unterschiede bestehen beim Stickstoffabbau. Die Spannbreite reicht von 90,4 Prozent im Nordosten bis 77,0 Prozent in Baden-Württemberg. Wesentlicher Grund hierfür sind die unterschiedlichen Abwassersammelsysteme. Während im Norden Trennsysteme überwiegen und das Abwasser damit deutlich konzentrierter die Kläranlagen erreicht, wird im Süden Schmutzwasser und Regenwasser überwiegend gemeinsam über Mischwassersysteme zu den Kläranlagen geleitet. Dies spiegelt sich auch im Abwasseranfall je Einwohner wider. Der spezifische Abwasseranfall lag im Bundesdurchschnitt bei 88 m³/(E*a). Die Spanne zwischen den Bundesländern ist aber sehr ausgeprägt, sie reicht von 44 m³/(E*a) im Nord-Osten bis 110 m³/(E*a) in Baden-Württemberg.

Während sich der Stickstoffabbau vor allem regional unterscheidet, bestehen beim Phosphorabbau erhebliche Unterschiede in Abhängigkeit von der Anlagengröße. Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 10.000 EW schneiden bei der Phosphorelimination deutlich schlechter ab. Diese Kläranlagen haben einen Anteil von ca. acht Prozent an der Gesamtausbaugröße, sind jedoch an der in die Gewässer eingeleiteten Phosphorfracht mit ca. 28,8 Prozent beteiligt.

Mit der neuen Kommunalabwasserrichtline werden zukünftig deutlich schärfere Einleitwerte bezüglich Phosphor und Stickstoff für Kläranlagen ab 5.000 Einwohnerwerte gelten. Dies stellt für die Kläranlagenbetreiber eine große Herausforderung dar. Derzeit hält die kommenden Grenzwerte nur etwa jede zweite Kläranlage ein, dies trotz erheblicher Investitionen in den Nährstoffabbau in den vergangenen Jahren. Besonders problematisch sind die neuen Stickstoffablaufwerte für große Kläranlagen mit mehr als 100.000 EW. Weniger als 40 Prozent der Anlagen dieser Größenklasse erfüllen aktuell die zukünftig geltenden Stickstoffeinleitewerte. Bei der ebenfalls geforderten prozentualen Elimination, dem Abbau in der Kläranlage im Verhältnis zum Zulauf, halten deutlich mehr Kläranlagen auch die kommenden Vorgaben schon jetzt ein. Auch bei Phosphor sind vor allem die zukünftig maximal zulässigen Einleitewerte in die Gewässer problematisch. Nur ca. 50 % der Kläranlagen würden den neuen Einleitwert für Pges erfüllen.

Grund ist vor allem der deutsche Sonderweg bei der Überwachungsmethodik. Während die EU eine 24-h-Mischprobe vorschreibt, fordert Deutschland von den Kläranlagen eine qualifizierte Stichprobe beziehungsweise die 2-h-Mischprobe. Belastungsspitzen führen dadurch schnell zu Grenzwertüberschreitungen, die Anlagenbetreiber müssen die Anlagen mit einem Sicherheitspuffer fahren, um eine stark erhöhte Abwasserabgabe, Zahlungen für die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte, zu vermeiden. „Deutschland muss bei der anstehenden Umsetzung der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie den nationalen Sonderweg bei der Überwachungsmethodik beenden“, betont Dr. Lisa Broß „Ansonsten muss viel Geld in die Hand genommen und müssen viele Betriebsmittel wie Eisensalze eingesetzt werden, um die schärferen Vorgaben einzuhalten. Und dies ohne Gewinn für die Gewässer. Denn entscheidend ist die Frachtreduktion im Jahresmittel und nicht die scharfe Kappung von Belastungsspitzen.“

Die Daten des DWA-Leistungsnachweises decken die Gesamtsituation in Deutschland sehr gut ab. Von den insgesamt 8.891 kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland mit einer Gesamtausbaukapazität von 152,1 Mio. EW beteiligten sich 4.906 Kläranlagen mit einer Ausbaukapazität von 119,8 Mio. EW am 36. DWA-Leistungsnachweis. Die Daten repräsentieren 79 Prozent der Gesamtausbaugröße. Grundlage sind über 3,6 Mio. Einzelmessungen des Betriebspersonals im Rahmen der Selbstüberwachung, die als Jahresmittelwerte in die Bewertung einfließen.

Leitungsnachweis: dwa.info/leistungsnachweis

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