TRwS 785 „Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Si-cherheitsvorkehrungen“

Neu erschienen

Hennef, 1. August 2024. Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 785 (TRwS 785) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“ veröffentlicht.

Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten sowie ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden. Das Rückhaltevolumen ist ausreichend, wenn die Rückhalteeinrichtung so bemessen ist, dass sie die austretende Menge an wassergefährdenden Stoffen vom Entstehen einer Leckage bis zu ihrer Beseitigung aufnimmt. Es ist entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich entweder ein Rückhaltevolumen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (R1) oder ein Rückhaltevolumen, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden (R2), vorzusehen. In der TRwS 785 werden Festlegungen, die zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (R1), aufgezeigt.

Änderungen

Gegenüber TRwS 785 (7/2009) wurden insbesondere beispielsweise folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung an die AwSV
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
  • Ergänzung von Regelungen für eine mögliche Reduzierung der Leckfläche von Behältern und Rohrleitungen auf 10–5m2.

TRwS 785 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.4 „Rückhaltevolumen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Olaf Löwe) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Die TRwS richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.

Mit dem Erscheinen der TRwS 785 (8/2024) wird die TRwS 785 (7/2009) zurückgezogen.

Arbeitsblatt DWA-A 785 (TRwS 785) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen“, August 2024, 34 Seiten

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ISBN 978-3-96862-726-7, Ladenpreis: 92 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 73,60 Euro

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ISBN 978-3-96862-727-4, Ladenpreis: 80 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 64 Euro

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