0

DWA-Position zur Überwachung von Stickstoff und Phosphor

Einheitliche Methodik für die Nährstoffüberwachung

Umweltinspektor, mit Schutzbrille und weissem Schutzhelm, der eine Wasserprobe in einem Erlenmeyerkolben/Glas am Entnahmeort visuell überprüft
© Microgen / Fotolia

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 stellt anspruchsvollere Anforderungen an die Nährstoffelimination und ist bis zum 31. Juli 2027 in deutsches Recht umzusetzen. Für Stickstoff und Phosphor sieht sie eine Bewertung im Jahresmittel auf Basis von 24-Stunden-Mischproben vor. Damit stellt sich die Frage, wie die europäische Überwachungsmethodik mit dem deutschen Wasserrecht und dem Abwasserabgabengesetz verbunden werden kann. Die DWA fordert eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben und damit den Wechsel von qualifizierten Stichproben oder 2-Stunden-Mischproben zu 24-Stunden-Mischproben. Dies ermöglicht eine einheitliche Überwachungsmethodik, eine europäische Vergleichbarkeit und eine praxisgerechte Auslegung sowie Steuerung der Anlagen. Nach dem vorgelegten Kurzgutachten ist die Umsetzung zunächst ohne Änderung des Abwasserabgabengesetzes möglich; erforderlich sind vor allem Anpassungen der Abwasserverordnung. Für die praktische Überwachung sollen rechtssichere und behördlich kontrollierbare Verfahren entwickelt werden.