Der Referentenentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung ändert insbesondere das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung. Er soll den Wohnungsbau vereinfachen und zugleich Klimaanpassung, Klimaschutz und Digitalisierung im Städtebaurecht stärken. Angesichts zunehmender Hitze, Trockenheit und Starkregen kommt einer wasserbewussten Stadtentwicklung besondere Bedeutung zu. Neue Planungsinstrumente müssen sich jedoch in der kommunalen Praxis bewähren. Der Entwurf überträgt dabei weiterhin einen großen Teil der Verantwortung auf die Kommunen. Die DWA begrüßt wesentliche Verbesserungen, darunter die Verankerung der wasserbewussten Stadtentwicklung, neue Festsetzungsmöglichkeiten für die Niederschlagswasserbewirtschaftung, multifunktionale Auffangflächen und den Versiegelungsfaktor. Sie empfiehlt, Regelungen zu blau-grüner Infrastruktur, Speichervolumen und Abflussmengen zu präzisieren sowie Gemeinden rechtssichere Instrumente für Klimaanpassungsmaßnahmen bereitzustellen. Zugleich sollten Zuständigkeiten klar gefasst und unnötige Abwägungsfragen vermieden werden. Ziel sind resilienter Wohnungsbau, ein naturnaher Wasserhaushalt und wirksame kommunale Handlungsmöglichkeiten.
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