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DWA-Stellungnahme zum Hochwasserschutzgesetz III

Einheitliche Standards für wirksame Überflutungsvorsorge

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Der Referentenentwurf zum Hochwasserschutzgesetz III soll den Schutz vor Hochwasser und Starkregen verbessern und Verfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen. Angesichts häufiger auftretender Extremwetterereignisse sind ein naturnaher Landschaftswasserhaushalt, Rückhalt in der Fläche, mehr Raum für Flüsse sowie sichere technische Schutzanlagen von zentraler Bedeutung. Der Entwurf bezieht Starkregen stärker in das Wasserrecht und in die Bauleitplanung ein, lässt jedoch Fragen zu einheitlichen Bewertungsmaßstäben, Flächenverfügbarkeit, Begriffsdefinitionen und Zuständigkeiten offen. Die DWA bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv, sieht aber wesentlichen Nachbesserungsbedarf. Sie empfiehlt bundesweit einheitliche Standards für Starkregengefahrenkarten und Starkregenrisikomanagement, klare und praxistaugliche Regelungen für Brücken, Stauanlagen und besondere Gefahrenbereiche sowie eine konsequente Begrenzung neuer Bebauung in Überschwemmungsgebieten. Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen sollen vereinfacht und beschleunigt, naturbasierte Lösungen vorrangig geprüft und technische Regelungen eindeutig gefasst werden. Zudem sind der Wiederaufbau in gefährdeten Lagen, die Instandsetzung wasserwirtschaftlicher Schutzanlagen und die Zuständigkeit für Vorsorgemaßnahmen sachgerecht zu regeln.