Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die europäische CER-Richtlinie umgesetzt und die Resilienz kritischer Anlagen gegenüber Naturgefahren und anderen Bedrohungen gestärkt werden. Der Gesetzentwurf schafft ein neues sektorenübergreifendes Regelwerk für kritische Infrastrukturen außerhalb der IT-Sicherheit und umfasst unter anderem die Bereiche Trinkwasser, Abwasser, Energie, Gesundheitswesen und Siedlungsabfallentsorgung. Zudem sind nationale Strategien, Risikoanalysen und mögliche Verordnungen zur Konkretisierung von Anforderungen vorgesehen. Die DWA begrüßt den überarbeiteten Entwurf grundsätzlich und unterstützt insbesondere die Einbindung von Betreibern und Branchenverbänden bei der Entwicklung branchenspezifischer Resilienzstandards. Sie spricht sich dafür aus, bewährte Instrumente der technischen Selbstverwaltung und bestehende Nachweissysteme in die Umsetzung einzubeziehen. Darüber hinaus sieht sie Handlungsbedarf bei der Koordinierung nationaler Risikoanalysen, der Beteiligung von Fachverbänden an der Auswertung von Vorfällen, der Unterstützung kleinerer und mittlerer Betriebe sowie beim Schutz sensibler Informationen. Ziel ist ein praktikabler und wirksamer Rechtsrahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen.
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