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DWA-Stellungnahme zum KRITIS-Dachgesetz

Resilienz praxistauglich und abgestimmt stärken

23.08.2023

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© Nic Wood / Pexels

Der Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes setzt die europäische CER-Richtlinie um und soll die Resilienz kritischer Anlagen gegenüber Unfällen, Naturkatastrophen, gesundheitlichen Notlagen und weiteren Bedrohungen stärken. Die vorgesehenen Regelungen betreffen unter anderem die Sektoren Trinkwasser, Abwasser und Siedlungsabfallentsorgung. Angesichts veränderter Sicherheitslagen und zunehmender Extremwetterereignisse gewinnt ein sektoren- und gefahrenübergreifender Schutz kritischer Infrastrukturen an Bedeutung. Die DWA begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich und unterstützt einen ganzheitlichen Ansatz zur Erhöhung der Resilienz. Sie empfiehlt, Betreiber, Branchenverbände sowie Bund, Länder und Kommunen eng einzubinden und bewährte Strukturen der technischen Selbstverwaltung zu nutzen. Resilienzmaßnahmen sollten risikogerecht, wirtschaftlich angemessen und auch für kleinere und mittlere Betriebe umsetzbar sein. Zudem sind das KRITIS-Dachgesetz und das NIS-2-Umsetzungsgesetz zu harmonisieren, Begriffe und Zuständigkeiten zu klären, bestehende Managementsysteme anzuerkennen und sensible Informationen wirksam zu schützen.