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DWA-Stellungnahme zum KRITIS-Dachgesetz

Praxistaugliche Standards für kritische Anlagen

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Mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes sollen erstmals sektorenübergreifende Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen auf Bundesebene geschaffen und die Regelungen zur IT-Sicherheit ergänzt werden. Vorgesehen sind nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen sowie Pflichten der Betreiber kritischer Anlagen zu geeigneten und verhältnismäßigen technischen, sicherheitsbezogenen und organisatorischen Maßnahmen. Der Rechtsrahmen folgt einem All-Gefahren-Ansatz und soll die Resilienz gegenüber Naturkatastrophen sowie vom Menschen verursachten Gefährdungen stärken. Die DWA begrüßt den Gesetzentwurf und setzt sich für schlanke, praxistaugliche Lösungen ein, die bewährte Strukturen und Mechanismen der technischen Selbstverwaltung berücksichtigen. Anerkannte branchenspezifische IT-Sicherheitsstandards sollen als mögliche Grundlage für Resilienzstandards dienen, soweit sie zur Erfüllung der Anforderungen geeignet sind. Damit sollen Doppelregelungen vermieden und zugleich die unterschiedlichen Risiken kritischer Dienstleistungen angemessen erfasst werden. Die DWA bittet um Einbindung in die weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens, insbesondere bei konkretisierenden Verordnungen.