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DWA-Stellungnahme zur Änderung der 17. BImSchV

Praxistaugliche Umsetzung neuer Anforderungen

25.07.2023

© AdobeStock/jordano

Der Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen dient der Umsetzung der europäischen BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung in nationales Recht. Für Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen ergeben sich daraus neue Anforderungen unter anderem an Emissionsgrenzwerte, Überwachungssysteme und organisatorische Prozesse. Die Umsetzung erfolgt nach Auffassung der DWA in einem engen zeitlichen Rahmen, der die Planung und Realisierung notwendiger Anpassungen erschwert. Die DWA spricht sich für eine konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Anforderungen aus. Sie empfiehlt, technische und organisatorische Anforderungen an den tatsächlichen Umsetzungsbedarf und die Praxistauglichkeit für die thermische Klärschlammbehandlung anzupassen. Zudem sieht sie Handlungsbedarf bei Ausnahmeregelungen, Emissionsgrenzwerten sowie Überwachungs- und Managementpflichten. Für Anforderungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen oder technische Anpassungen erfordern, fordert die DWA angemessene Übergangsfristen, um Planungssicherheit und eine praktikable Umsetzung zu gewährleisten.