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DWA-Stellungnahme zur Änderung der Abwasserverordnung

Rechtsklarheit und Praxistauglichkeit stärken

13.07.2023

© Martens-Krieg / DWA

Der Entwurf der 14. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung dient insbesondere der Umsetzung europäischer Vorgaben aus der Industrieemissions-Richtlinie und den zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie sowie für die Chemiebranche. Ziel ist die Überführung technischer und rechtlicher Anforderungen in nationales Recht sowie die Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik. Die DWA begrüßt eine europarechtskonforme Umsetzung und sieht insbesondere Bedarf, die Anwendbarkeit der BVT-Anforderungen rechtssicher auszugestalten. Sie empfiehlt, Regelungen klarer zu formulieren, Doppelregelungen zu vermeiden und allgemeine Anforderungen dort zu verankern, wo sie branchenübergreifend gelten. Zudem spricht sich die DWA für praxistaugliche Nachweis- und Überwachungsverfahren aus und setzt sich für eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Anforderungen ein. Dadurch sollen Vollzug, Rechtsanwendung und betriebliche Umsetzung vereinfacht und zugleich die fachlichen Ziele der Verordnung wirksam erreicht werden.