Der Entwurf der 13. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung dient der Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie sowie der BVT-Schlussfolgerungen für die einheitliche Abwasser- und Abgasbehandlung in der Chemiebranche. Vorgesehen sind Anpassungen mehrerer Anhänge der Abwasserverordnung, die unterschiedliche Bereiche der chemischen Industrie betreffen. Ziel ist eine Überführung europäischer Vorgaben in nationales Recht. Die DWA nimmt zum Änderungsentwurf im Bereich des Anhangs 22 Stellung. Aus ihrer Sicht sollten einzelne Regelungen vereinfacht und präzisiert werden, um die Verständlichkeit und Systematik der Verordnung zu verbessern. Dazu empfiehlt sie, wiederholende Textpassagen ohne zusätzlichen Regelungsgehalt zu streichen. Die DWA verfolgt damit das Ziel, unnötige Komplexität zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit der rechtlichen Vorgaben zu erhöhen.
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