Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes soll unter anderem die Stoffstrombilanzverordnung aufheben, die EU-Düngeprodukteverordnung national umsetzen und Grundlagen für Qualitätssicherungssysteme sowie ein Wirkungsmonitoring schaffen. Die weiterhin hohe Nitratbelastung des Grundwassers erfordert ein angepasstes Düngerecht, ein zielgerichtetes Monitoring und geeignete Instrumente zur Senkung der Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer. Dabei sind regionale Unterschiede der Belastung ebenso zu berücksichtigen wie der Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe und Vollzug. Die DWA begrüßt verbindliche Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme, insbesondere für Düngemittel aus dem Phosphorrecycling von Klärschlämmen und Klärschlammaschen. Sie fordert eine geeignete betriebliche Nährstoffbilanzierung, die Nährstoffüberschüsse transparent macht und Stoffströme organischer Dünger vollständig erfasst. Das vorgesehene Wirkungsmonitoring sollte auf Erforderlichkeit, Zielorientierung und Verhältnismäßigkeit geprüft und durch regional angepasste, ursachenbezogene Aktionsprogramme für nitratbelastete Gebiete ergänzt werden.
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