Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt und damit einen neuen Rahmen für die kommunale Abwasserbeseitigung in Europa angestoßen. Ziel ist es, den Gewässerschutz weiter zu verbessern, Schadstoffeinträge zu verringern und die Anforderungen an Abwasserbehandlung, Überwachung und Energieeffizienz weiterzuentwickeln. Die vorgesehenen Regelungen betreffen unter anderem Nährstoffelimination, Spurenstoffentfernung, Herstellerverantwortung, Klärschlammmanagement sowie die Überwachung von Gewässerbelastungen und Gesundheitsrisiken. Die DWA unterstützt die Weiterentwicklung der Richtlinie grundsätzlich und begrüßt insbesondere die stärkere Verankerung des Verursacherprinzips durch eine erweiterte Herstellerverantwortung. Zugleich sieht sie bei verschiedenen Regelungen Anpassungsbedarf, um europaweit vergleichbare, fachlich belastbare und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu ermöglichen. Sie spricht sich für risikobasierte Ansätze bei der Spurenstoffelimination, realistische Überwachungsanforderungen, eine stärkere Orientierung an Gewässerzielen sowie ausreichend Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten aus. Ziel ist ein wirksamer Gewässerschutz, der technische Machbarkeit, Ressourceneffizienz und Investitionssicherheit gleichermaßen berücksichtigt.
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