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DWA-Stellungnahme zur Industrieemissionen-Richtlinie

Klare Vorgaben für industrielles Abwasser

Chemieanlage mit Rohren im Vordergrund
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Die novellierte EU-Industrieemissionen-Richtlinie wird durch ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen betreffen Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen sowie Anforderungen an Emissionen und den Ressourcenverbrauch. Für die Wasserwirtschaft sind insbesondere die vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Abwasserverordnung relevant. Dabei geht es unter anderem um die Abgrenzung spezieller Vorgaben für Abwasser aus Industrieanlagen, die Anwendung der Besten Verfügbaren Techniken und neue Umweltleistungsgrenzwerte. Die DWA begrüßt die gesetzessystematische Trennung der besonderen Regelungen für Abwasser aus Anlagen nach der Industrieemissionen-Richtlinie von den allgemeinen Vorgaben. Sie fordert eine konsequente Umsetzung der europäischen Richtlinie ohne Ausweitung auf nicht erfasste Anlagen sowie klare und rechtssichere Übergänge bei neuen Anforderungen. Regelungen zur Behandlung industriellen Abwassers in nachgeschalteten Anlagen müssen praktisch anwendbar, sachgerecht überwachbar und hinsichtlich betroffener Parameter eindeutig erläutert sein. Zudem sind Auswirkungen von Wassersparmaßnahmen, Kreislaufschließungen und erhöhten Salzkonzentrationen angemessen zu berücksichtigen.