Die geplante Kritisverordnung konkretisiert den Anwendungsbereich des KRITIS-Dachgesetzes und des BSIG für Betreiber kritischer Anlagen. Im Sektor Wasser und Abwasser sind gegenüber der geltenden BSI-Kritisverordnung zunächst keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Zugleich schaffen mögliche spätere Anpassungen der Schwellenwerte Planungsunsicherheit und können umfangreiche Änderungen an Informationssicherheitsmanagementsystemen auslösen. Kommunen und kommunale Betriebe stehen dabei vor wachsenden personellen und finanziellen Herausforderungen. Die DWA unterstützt das Ziel, kritische Infrastrukturen resilienter zu gestalten, und begrüßt grundsätzlich eine perspektivische Absenkung der Regelschwellenwerte. Voraussetzung sind eine gesicherte Finanzierung, kommunale Handlungsfähigkeit und ein angemessener Vorlauf für betroffene Betreiber. Die technische Selbstverwaltung und praxiserprobte Branchenstandards sollen als Grundlage einer effizienten, technologieneutralen Regulierung erhalten bleiben. Zudem empfiehlt die DWA klare Begriffsbestimmungen zu Betreiberverantwortung und Betriebsführungsmodellen sowie eine eindeutige Abgrenzung der erfassten Anlagen im Wassersektor.
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