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DWA-Stellungnahme zur Stoffstrombilanzverordnung

Nährstoffbilanzen für den Gewässerschutz

Zufahrtsweg zu einem Bauernhof mit mehreren Gebäuden und Fahrsilos. Er ist gesäumt von eingezäunten Weiden im Sommer in Holland.
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Die Stoffstrombilanzverordnung dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit betrieblicher Nährstoffflüsse sowie einem nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft. Mit einem Referentenentwurf soll die seit 2018 geltende Verordnung aufgehoben werden. Vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Nitratbelastungen im Grundwasser steht die Frage im Raum, wie Nährstoffeinträge künftig wirksam erfasst und bewertet werden können. Die DWA lehnt die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ab. Sie spricht sich dafür aus, betriebliche Nährstoffbilanzen als Bestandteil eines künftigen Wirkungsmonitorings im Düngerecht zu erhalten und weiterzuentwickeln. Aus Sicht der DWA sind belastbare Indikatoren sowie praxistaugliche und dynamische Kontrollwerte notwendig, um wasserwirtschaftliche Anforderungen und betriebliche Belange in Einklang zu bringen und die Ziele des Grundwasserschutzes wirksam zu unterstützen.