Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz soll die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht überführt werden. Der Gesetzentwurf erweitert bestehende Vorgaben zur Informationssicherheit für Unternehmen und die Bundesverwaltung und greift dabei in zahlreiche bestehende Gesetze und Verordnungen ein. Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie weitere betroffene Einrichtungen entstehen neue Anforderungen an Organisation, Risikomanagement und Meldeverfahren. Die DWA begrüßt die vorgesehene Differenzierung der Sicherheitsanforderungen nach Risikoniveau und spricht sich für eine stärkere Abstimmung mit dem KRITIS-Dachgesetz aus. Sie sieht Handlungsbedarf bei der Harmonisierung von Regelungen, der Ausgestaltung von Prüf- und Registrierungsverfahren sowie bei effizienten und praktikablen Meldeprozessen. Zudem befürwortet sie eine risikobasierte Orientierung an branchenspezifischen Sicherheitsstandards und eine kontinuierliche Beteiligung von Fachverbänden bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens.
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