Der Referentenentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmenden Drucks auf die Wasserressourcen gewinnt die Wasserwiederverwendung an Bedeutung. Sie kann dazu beitragen, natürliche Ressourcen zu schonen und alternative Wasserquellen für Landwirtschaft, Industrie und urbane Nutzungen bereitzustellen. Gleichzeitig müssen Anforderungen des Trinkwasser-, Boden- und Gewässerschutzes gewahrt werden. Die DWA begrüßt das Ziel, die Wasserwiederverwendung rechtlich zu regeln, bewertet den vorliegenden Entwurf jedoch als nicht geeignet, die praktische Anwendung zu erleichtern. Sie spricht sich für klare und verhältnismäßige Rahmenbedingungen aus, die Wasserwiederverwendung ermöglichen und zugleich den Schutz der Wasserressourcen sicherstellen. Aus Sicht der DWA sollten unnötige bürokratische Hürden vermieden, risikobasierte Einzelfallprüfungen gestärkt und sachgerecht begründete Schutzregelungen etabliert werden. Zudem befürwortet sie eine langfristige Ausweitung des Rechtsrahmens auf weitere Anwendungsbereiche der Wasserwiederverwendung.
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