Mit der Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie werden strengere Anforderungen an die Elimination von Stickstoff und Phosphor eingeführt. Die europäische Überwachung basiert auf 24h-Mischproben und Jahresmittelwerten, während in Deutschland weiterhin die qualifizierte Stichprobe beziehungsweise die 2h-Mischprobe angewendet wird. Diese unterschiedlichen Verfahren erschweren die Vergleichbarkeit der Anforderungen und beeinflussen Vollzug, Anlagenbetrieb und Ressourcenbedarf. Die DWA hat gemeinsam mit der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V., dem BDEW, dem DBVW, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag und dem Verband kommunaler Unternehmen eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Darin wird eine Angleichung an die europäische Überwachungsmethodik empfohlen. Die Verbände sehen Vorteile für die Vergleichbarkeit innerhalb Europas, einen effizienteren Ressourceneinsatz, eine Entlastung der Überwachungsbehörden sowie eine stärker an Jahresfrachten orientierte Bewertung. Ziel ist eine einheitliche Überwachung, die Gewässerschutz und Vollzug gleichermaßen unterstützt.
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