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Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des Aufnahmemonats. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Der Beitrag für das Anfangsjahr wird anteilig berechnet.


Bitte wählen Sie einen der vier Tarife entsprechend Ihrer Rechtsform

1) Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe, Betreibergesellschaften

Ihr Mitgliedsbeitrag berechnet sich wie folgt: [Einwohnerzahl] 0,6 * 1,383. Der Mindestbetrag ist 227,00 €.

2) Abwasserzweckverbände

Betrieb des Kanalnetzes

Ihr Mitgliedsbeitrag berechnet sich wie folgt: [Einwohnerzahl] 0,6 * 1,383. Der Mindestbetrag ist 227,00 €.

3) Behörden und Hochschulen

4) Unternehmen

Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Mitarbeiterzahl an

*Niederlassungen von Ingenieurbüros und Firmen erhalten 50 % Nachlass auf diesen Jahresbeitrag, wenn der Hauptsitz ebenfalls DWA-Mitglied ist. (Bitte bei "Bemerkungen" am Ende eintragen)


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Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

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