Mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 gelten neue Anforderungen an die Elimination von Stickstoff und Phosphor in kommunalen Kläranlagen. Die Richtlinie sieht eine Überwachung auf Basis von 24-Stunden-Mischproben und Jahresmittelwerten vor. Für die Bewertung der Reinigungsleistung, den Gewässerschutz sowie die Vergleichbarkeit innerhalb Europas ist die Wahl der Überwachungsmethodik von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig beeinflusst sie den Anlagenbetrieb, den Ressourcen- und Energieeinsatz sowie den Aufwand für Betreiber und Behörden.
Die DWA spricht sich für eine vollständige Übernahme der europäischen Überwachungsmethodik in deutsches Recht aus. Sie befürwortet eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben einschließlich der Wahlfreiheit zwischen konzentrations- und frachtbezogener Überwachung sowie den Einsatz qualitätsgesicherter Eigenüberwachung und automatisierter Probenahme. Aus Sicht der DWA stärkt dies die europäische Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit, unterstützt einen bedarfsgerechten Anlagenbetrieb und schafft die Grundlage für eine effizientere, digitale Überwachung. Darüber hinaus sieht sie Potenzial für eine verursachungsgerechtere Ausgestaltung der Abwasserabgabe auf Basis tatsächlicher Jahresfrachten.
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