3. September 2026. Klimaanpassung ist eine Gemeinschaftsaufgabe für Bund, Länder und Kommunen und muss als solche im Grundgesetz nach Artikel 91a verankert werden. Diese Forderung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) findet eine immer breitere Unterstützung. Kommunale Spitzenverbände setzen sich ebenso wie die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern sowie die Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung seit Langem für eine entsprechende Grundgesetzänderung ein. Die Regierungsparteien haben die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Koalitionsvertrag als Prüfauftrag festgeschrieben. Jetzt haben sich das Präsidium der SPD im Positionspapier „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ und parallel fünf Bundesministerien klar für die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung positioniert. „Klimaanpassung schützt Menschen, Wirtschaft und Infrastruktur. Sie ist eine Daueraufgabe des Staates und braucht deshalb eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung und Koordination durch den Bund“, sagt DWA-Vorständin Dr. Lisa Irwin-Broß. Die Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz ist ein wichtiger Bestandteil des Ende August von der DWA vorgestellten Wasserresilienz-Paktes.“
Die Folgen des Klimawandels betreffen alle Regionen Deutschlands. Die anhaltenden Hitzeperioden und Trockenphasen dieses Sommers haben erneut gezeigt, wie stark Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt bereits heute belastet werden. Hitzewellen zählen inzwischen zu den folgenschwersten Naturgefahren in Deutschland, für die Hitzewelle im Juni meldet das Robert-Koch-Institut knapp 16.000 hitzebedingte Todesfälle. Die Überflutungen im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und NRW verursachten Schäden von mehr als 30 Mrd. €. Die gleiche Größenordnung gilt für Niedrigwasser. Das Niedrigwasserjahr 2018 verursachte nach Schätzungen volkswirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe, insbesondere durch Einschränkungen der Binnenschifffahrt, Produktionsausfälle und in der Landwirtschaft. Belastbare Zahlen für 2026 liegen noch nicht vor, Greenpeace schätzt die wirtschaftlichen Schäden des Hitze- und Dürresommers auf 36 bis 42 Mrd. €.
Klimaanpassung ist kein Sprint. Sie erfordert langfristige Strategien und Investitionen über mehrere Jahrzehnte. Zeitlich befristete Förderprogramme sichern die erforderlichen Investitionen nicht dauerhaft ab. Die Verankerung im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe würde dafür die stabile finanzielle und rechtliche Grundlage schaffen und den Kommunen die notwendige Planungssicherheit geben. Eine notwendige Voraussetzung, um die erheblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten des Klimawandels wirksam zu begrenzen.
Wasserwirtschaft schafft Resilienz
Die Wasserwirtschaft nimmt bei der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle ein. Hochwasserschutzanlagen, Wasserspeicher, grün-blaue Infrastrukturen, Renaturierungen von Gewässern und Maßnahmen zur Grundwasserneubildung stärken die Widerstandsfähigkeit von Städten und Landschaften gegenüber Extremwetterereignissen.
Viele dieser Investitionen entfalten ihre Wirkung über Generationen hinweg. Sie schützen die Bevölkerung, sichern wirtschaftliche Werte und verbessern gleichzeitig die Bedingungen für Natur und Umwelt. Aus Sicht der DWA spricht dies dafür, Klimaanpassung als gesamtstaatliche Zukunftsaufgabe zu behandeln und im Grundgesetz entsprechend zu verankern.
Breite Unterstützung wächst
Die Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung wird inzwischen von einer breiten Allianz getragen. Die Umweltministerkonferenz hat Bund und Länder bereits aufgefordert, die notwendigen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund verweist seit Jahren auf die wachsenden Herausforderungen für die Kommunen. Jüngst haben weitere politische Akteur*innen wie das SPD-Präsidium diesen Ansatz aufgegriffen und damit die Unterstützung für eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wurden erste wichtige Pflöcke eingeschlagen, diese reichen aber für die Aufgabe nicht aus.
„Die Klimafolgen machen nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt. Deshalb braucht Deutschland einen verlässlichen Rahmen, mit dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam vorsorgen können. Die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung bietet dafür die richtige Grundlage“, sagt Dr. Lisa Irwin-Broß.
Artikel 91a Grundgesetz
Gemeinschaftsaufgaben sind in den Artikeln 91a ff. des Grundgesetzes geregelt. Gemeinschaftsaufgaben müssen für die Gesamtheit bedeutsam sein, die Mitwirkung des Bundes muss zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich sein. Die Gemeinschaftsaufgabe ermöglicht es Bund und Ländern, Aufgaben von besonderer gesamtstaatlicher Bedeutung gemeinsam zu planen und zu finanzieren. Zu den bestehenden Gemeinschaftsaufgaben zählen die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Mit dem Instrument der Gemeinschaftsaufgabe können langfristige Investitionen über staatliche Ebenen hinweg koordiniert und finanziell abgesichert werden.
Die Hürden für die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz sind hoch. Nach Artikel 79 Absatz 2 GG benötigt eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages und eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Bundesrates.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
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