Entwurf TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“

Aufruf zur Stellungnahme

Hennef, 1. Juli 2024. Die DWA hat einen Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 782 (TRwS 782) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Betankung von Schienenfahrzeugen“ vorgelegt, der zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) formulierten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter anderem für Tankstellen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weiter ausgeführt. Gemäß § 15 AwSV können für diese Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) der DWA technische und betriebliche Lösungen abgeleitet werden.

Im Mai 2006 wurde die erste Fassung des Arbeitsblatts DWA-A 782 (TRwS 782) „Betankung von Schienenfahrzeugen“ herausgegeben. Mit dieser zweiten Fassung wurde TRwS 782 neben einer Anpassung an die bundeseinheitliche AwSV im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet. Inhaltlich wurden Festlegungen für vor Veröffentlichung dieser Ausgabe der TRwS 782 bereits in Betrieb befindliche Tankstellen insbesondere unter den Gesichtspunkten der Integration von wässriger Harnstofflösung ergänzt. Da eine „Tankstelle“ wasserrechtlich vollständig beschrieben werden soll, wurden zudem bei der Überarbeitung der TRwS 782 Anforderungen an bisher nicht von dieser TRwS behandelte Anlagenteile (insbesondere Lagerbehälter, Rohrleitungen und zugehörige Sicherheitseinrichtungen) aufgenommen. In dem vorliegenden Entwurf der TRwS 782 wurden Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen.

Mit der aktuellen Fassung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ werden technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Schienenfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Diese Regelungen haben Vorrang insbesondere gegenüber denen in der TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“. Anforderungen der TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“, die nicht durch TRwS 782 geregelt werden, sind einzuhalten.

Die TRwS 782 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG und entspricht demgemäß den Anforderungen des § 15 AwSV.

Änderungen

Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 782 (TRwS 782) (5/2006) erfolgte eine vollständige inhaltliche Überarbeitung, beispielsweise

  • Konkretisierung der Festlegungen zur Beschränkung von Wirkbereichen
  • Ergänzung einer Regelung zum Anfahrschutz von Behältern für wässrige Harnstofflösung
  • Anpassung der Regelungen für bereits in Betrieb befindliche Tankstellen an die Überarbeitungen für neu zu errichtende Tankstellen
  • Anforderungen an bisher nicht von dieser TRwS behandelte Anlagenteile (insbesondere Lagerbehälter, Rohrleitungen und zugehörige Sicherheitseinrichtungen)
  • Überarbeitung der Festlegungen zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen, Abstimmung der Formulierungen von identischen Sachverhalten in anderen TRwS.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planende, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig sind und von der Thematik „Tankstellen“ berührt sind.

Frist zur Stellungnahme

Das Arbeitsblatt DWA-A 782 (TRwS 782) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Betankung von Schienenfahrzeugen“ wird bis zum 30. September 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: grabowski@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 782 (TRwS 782) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Betankung von Schienenfahrzeugen“, Juli 2024, 85 Seiten

Print
ISBN 978-3-96862-721-2, Ladenpreis: 103 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 82,40 Euro

E-Book
ISBN 978-3-96862-722-9, Ladenpreis: 90 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 72 Euro

Kombi E-Book & Print
Ladenpreis: 130,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 104,40 Euro

Herausgeberin und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop:
www.dwa.info/shop

Zurück

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

+49 2242 872 333

+49 2242 872 100

info@dwa.de