Hennef, 1. September 2026. Die DWA wird das Arbeitsblatt TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ vom Juni 2023 in Teilen überarbeiten.
Zu TRwS 779 sind von Anwendern Fragen gestellt worden, deren Beantwortung allen Anwendern zur Verfügung gestellt werden sollten. Dazu sind an einigen Stellen Ergänzungen und Korrekturen erforderlich. Zudem sind wegen Änderungen von in Bezug genommenen Regelwerken Korrekturen erforderlich. Außerdem ist beabsichtigt, insbesondere Konkretisierungen zur baulichen Ausführung von Flächen, von denen aus eine Anlage befüllt oder entleert wird, zu geben und eine wegen der Vielzahl der betroffenen Anlagenarten informative Hilfestellung zur Anlagenabgrenzung zu erstellen.
Mit der Teilüberarbeitung der TRwS 779„Allgemeine technische Regelungen“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Einhaltung der Anforderungen des § 62 WHG und der AwSV vorgelegt werden. Die TRwS 779 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG.
TRwS 779 richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, betroffene Wasserbehörden, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, planende, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung erfolgt durch die gleichnamige Arbeitsgruppe IG-6.7 unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
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