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Teilüberarbeitung der TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“

Vorhabensbeschreibung

Hennef, 1. September 2026. Die DWA wird das Arbeitsblatt TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ vom Jul 2022 in Teilen überarbeiten.

Nach aktuellem Stand müssen bis 2045 in Deutschland fossile Brennstoffe in der häuslichen Wärmeerzeugung durch andere Materialien ersetzt werden. Dazu zählen auch Brennstoffe auf paraffinischer Basis, die in DIN 51603-1:2024 beschrieben werden. In der fachlichen Stellungnahme „Technische Eignung von Anlagenteilen von bereits in Betrieb befindlichen und neu zu errichtenden Heizölverbraucheranlagen und Notstromanlagen bei der Verwendung von paraffinischen Heizölen nach DIN 51603-1:2024“ von April 2026 wurden Arbeitsergebnisse veröffentlicht, die in TRwS 791 eingearbeitet werden sollen.

Zudem ist eine Aktualitätsprüfung wie zum Beispiel eine Prüfung der in Bezug genommenen Regelungen in der TRwS 791 vorgesehen.

Mit der Teilüberarbeitung der TRwS 791„Heizölverbraucheranlagen“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden. Die TRwS 791 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG.

TRwS 791 richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, betroffene Wasserbehörden, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Planende, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Überarbeitung erfolgt durch die gleichnamige Arbeitsgruppe IG-6.13 unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin. Die Arbeitsgruppe wird im Herbst 2026 ihre Arbeit aufnehmen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
E-Mail: grabowski@dwa.de