Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef. Paradigmenwechsel und Meilenstein – mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie setzt die Europäische Union sowohl die im Green Deal beschlossene Null-Schadstoff-Politik als auch das Verursacherprinzip für den Bereich Wasserwirtschaft konsequent um. „ Die Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie ist ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen Gewässerschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Ziele und Vorgaben sind zum Teil äußerst ambitioniert, insbesondere im Bereich Nährstoffe und der geforderten Energieneutralität des Sektors“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). „Absolut zu begrüßen ist die jetzt feststehende Verankerung der Erweiterten Herstellerverantwortung. Das bereits 1987 in die Umweltpolitik der EU eingeführte Verursacherprinzip findet damit endlich auch in der Wasserwirtschaft Anwendung“, so Broß weiter.
Das EU-Parlament und der Ministerrat haben am 29. Januar im Trilog-Verfahren politische Einigung über die Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie erzielt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bestätigungen im EU-Parlament und im Ministerrat wird die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie voraussichtlich bis Ende April dieses Jahres veröffentlicht und Inkrafttreten. Bereits 2026 müssen dann die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission nationale Umsetzungsprogramme übermitteln.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.