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Neue Leitfäden zum "Technischen Sicherheitsmanagement" stärken betriebliche Resilienz

Kritis-Anforderungen und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Fokus

Hennef. Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) auf dem neuesten Stand. Am 1. Juli 2026 sind die überarbeiteten Leitfäden „Allgemeiner Teil“ und „Abwasser“ veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind die Aspekte Cyber-Sicherheit, besondere Bedrohungslagen und Künstliche Intelligenz. Für Betriebe, die sich bis Ende September der TSM-Überprüfung unterziehen, gilt eine Übergangsregelung: Sie können wählen, ob nach der neuen Fassung oder nach der bisherigen Leitfadenversion geprüft wird.

„Das Technische Sicherheitsmanagement ist weniger eine formale Bestätigung als ein Führungsinstrument, um Organisationen strukturell belastbar und zukunftsfähig aufzustellen. Neben den Unternehmensleitungen werde auch die Mitarbeiterschaft durch das Verfahren erreicht“, betont Richard Esser, Leiter der TSM-Stelle bei der DWA. „Klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Prozesse und dokumentierte Verantwortlichkeiten stärkten nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Vertrauen in die eigene Organisation.“

Der überarbeitete „TSM-Leitfaden Allgemeiner Teil“ bildet die Grundlage für alle Überprüfungen des Technischen Sicherheitsmanagements. Die Neufassung ersetzt die bisherige Fassung aus November 2021 und gilt spartenübergreifend für Abwasser, Gewässer, Stauanlagen, Trinkwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Biogas und Flüssiggas. „Der neue Allgemeine Teil spiegelt die realen Herausforderungen wider, mit denen technische Betriebe heute konfrontiert sind - von Personalfragen über Widerstandsfähigkeit bis hin zu Cyberrisiken“, sagt Richard Esser.  

Der Allgemeine Teil umfasst 134 Prüffragen. Behandelt werden unter anderem die Aufbau- und Ablauforganisation, der Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Beschaffung und Vergabe, das Entstörungs- und Fremdfirmenmanagement sowie zentrale Fragen der betrieblichen Resilienz. Neu aufgenommen wurden der Schutz vor Cyberangriffen, der Umgang mit besonderen Bedrohungslagen sowie die Nutzung und Steuerung von Künstlicher Intelligenz im technischen Betrieb. Viele Anforderungen des Technischen Sicherheitsmanagements sind für die Einhaltung der Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes relevant.

Bei der Überarbeitung des „TSM-Leitfadens Abwasser Teil“ standen redaktionelle Anpassungen im Vordergrund, wesentliche inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Vorgängerversion aus Februar 2017 verliert nach einer Übergangsfrist von drei Monaten ihre Gültigkeit.

Der TSM-Leitfaden „Allgemeiner Teil“ sowie der jeweilige spartenspezifische Leitfaden sind die Grundlage für eine TSM-Bestätigung. Zu der systematischen Bearbeitung der Leitfäden kommt eine freiwillige zweitägige Überprüfung durch ein unabhängiges Expertenteam. Die TSM-Bestätigung gilt als Nachweis für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Organisation technischer und organisatorischer Prozesse.  

Die DWA erteilt TSM-Bestätigungen seit 2003. Aktuell sind rund 130 Abwasserbetriebe im Bereich Abwasser TSM-bestätigt; zahlreiche weitere Betriebe befinden sich in der Vorbereitung auf eine Erstprüfung.  

Die TSM-Leitfäden werden regelmäßig aktualisiert, um sie an gesetzliche, normative und technische Entwicklungen anzupassen. Die beiden neuen Fassungen sind über die TSM-Stelle der DWA (tsm@dwa.de) kostenfrei erhältlich. Leseproben mit den ersten Seiten stehen unter www.dwa.info/tsm zur Verfügung.

Getragen wird das Technische Sicherheitsmanagement von einem gemeinsamen Koordinierungskreis. Ihm gehören die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), der Deutsche Verein des Gas und Wasserfachs (DVGW), das VDE/Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft Wärme Kopplung (AGFW) und der Deutsche Flüssiggas Verband sowie der Fachverband Biogas e. V. an.