Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Hennef, 1. Juni 2025. Die DWA hat das Arbeitsblatt DWA-A 790 (TRwS 790) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“ neu veröffentlicht.
Ziel der TRwS 790 ist es, für bestehende einwandige unterirdische Behälter, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen, bis durch die zuständige Behörde eine Behebung der Abweichung von § 17 Absatz 3 AwSV angeordnet wird. Damit werden für vorhandene Behälter, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gerecht werden.
Es werden technische Maßnahmen für einwandige unterirdische Behälter beschrieben, zum Beispiel Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art sowie zusätzliche Prüfungen. Die Kombination der in dieser TRwS beschriebenen Maßnahmen ist so festgelegt, dass Undichtheiten der Behälter innerhalb bestimmter Zeiträume auszuschließen sind und somit durch die zuständige Behörde einem Weiterbetrieb zugestimmt werden kann, bis durch die zuständige Behörde eine Behebung der Abweichung von § 17 Absatz 3 AwSV angeordnet wird.
Das Wasserrecht fordert hohe Sicherheitsmaßnahmen für unterirdische Behälter, die zur Lagerung wassergefährdender Stoffe in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dienen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) – damals noch der Deutsche Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) – hat erstmals 1997 gemeinsam mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der betroffenen Wirtschaft eine Technische Regel für den Weiterbetrieb von bestehenden unterirdischen Behältern erarbeitet, die nicht der Muster-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Muster-VAwS) entsprachen. Mit der nun vorliegenden dritten Überarbeitung wurde die TRwS 790 (Dezember 2010) an die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie an TRwS 779 angepasst. Inhaltliche Änderungen wesentlicher Art wurden nicht vorgenommen.
Die zuständigen DWA-Fachgremien haben einer redaktionellen Überarbeitung „nicht wesentlicher Art“ nach dem Arbeitsblatt DWA-A 400:2018 zugestimmt. Die redaktionelle Überarbeitung wurde im Februar 2024 in den Verbandszeitschriften der DWA mitgeteilt; der Fachöffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen gegeben.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 790 (TRwS 790):2010 wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
Das im Dezember 2010 veröffentlichte Arbeitsblatt und die vorliegende Überarbeitung wurden von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Haupausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. TRwS 790 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
Mit dem Erscheinen des Arbeitsblatts DWA-A 790 (TRwS 790, Juni 2025) wird das Arbeitsblatt DWA-A 790 (TRwS 790, Dezember 2010) zurückgezogen.
Arbeitsblatt DWA-A 790 (TRwS 790) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“, Juni 2025, 16 Seiten
Print
ISBN 978-3-96862-839-4, Preis: 66,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 53,20 Euro
PDF
ISBN 978-3-96862-840-0, Preis: 58 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 46,40 Euro
Kombi PDF & Print
Preis: 84 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 67,20 Euro
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