DWA‑Politikmemorandum 2026 übergeben
Im Rahmen des DWA‑Dialogs zum Gewässerschutz wurde am 20. April 2026 in Berlin das DWA‑Politikmemorandum 2026 an Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) übergeben. Wasser ist Lebensgrundlage und strategische Ressource. Das Memorandum zeigt den dringenden politischen Handlungsbedarf für eine resiliente, sichere und zukunftsfähige Wasserwirtschaft auf. Im Fokus stehen die Anpassung an den Klimawandel, der Schutz von Gewässern vor Stoffeinträgen sowie verlässliche Investitions‑ und Finanzierungsrahmen für die wasserwirtschaftliche Infrastruktur.
Zentrale Inhalte sind:
Mit dem Memorandum unterstreicht die DWA die Bedeutung der Wasserwirtschaft als Schlüsselsektor für Daseinsvorsorge, Klimaanpassung und nationale Resilienz und formuliert konkrete Erwartungen an Politik und Verwaltung für die kommende Legislaturperiode.
Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimafolgenanpassung im Grundgesetz ist wichtig, damit effektive Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen aus einem Guss mit der notwendigen Finanzausstattung gelingen kann, weil wir rechtzeitig für die Folgen einer global verzögerten Klimaschutzpolitik gerüstet sein müssen.
Eine an den Klimawandel angepasste Überflutungsvorsorge bedarf eines rechtlich verpflichtenden Starkregenrisikomanagements nach bundeseinheitlichen Bewertungsstandards, das in die Bauleitplanung eingebunden ist. Dies muss in einem Hochwasserschutzgesetz III und in einer Anpassung des Baugesetzbuchs zum Ausdruck kommen, die rasch zu verabschieden sind.
Die wasserbewusste Stadtentwicklung mit einer blau-grünen Infrastruktur muss als Leitbild einer modernen Stadtplanung flächendeckend umgesetzt und in Bauleitplanung und Raumordnung integriert werden.
Die Vorsorge gegen Überflutungen, Dürre und Trockenheit erfordert einen besseren Wasserrückhalt in der Landschaft, die Regeneration des Landschaftswasserhaushalts mit Flächenentsiegelungen und auch eine ökologische Gewässerentwicklung. Zentral ist zudem die Verminderung von Nutzungskonflikten.
Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung oder zur Gewährleistung von Kernaufgaben der Daseinsvorsorge sind im dringenden, oft überragenden öffentlichen Interesse. Es braucht zentrale Regelungen im Verfahrensrecht zur Vereinfachung und Beschleunigung von Maßnahmen, die von besonderem oder überragenden öffentlichem Interesse sind und die das Fachrecht klar definieren sollte. Dies kann gelingen, auch ohne Umweltstandards abzusenken.
Anspruchsvolle Vorgaben für einen zukunftsweisenden europäischen Gewässerschutz und zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind notwendig. Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie muss ohne deutsche Sonderwege bundeseinheitlich und fristgerecht in nationales Recht überführt werden. Die Überwachungsmethodik zur Einhaltung dieser Vorgaben gehört jetzt vereinheitlicht, damit eine bessere europarechtliche Vergleichbarkeit der Anforderungen hergestellt wird.
Eine erweiterte Herstellerverantwortung für Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Probleme in Gewässern verursachen, muss nun rechtskonform praxistauglich und rechtzeitig umgesetzt werden, damit die Produzenten und Inverkehrbringer dieser Stoffe eigene Anstrengungen unternehmen, um diese Gewässereinträge zu vermeiden.
Wasserwiederverwendung von gereinigtem und sodann besonders aufbereitetem Abwasser soll nach der nationalen Wasserstrategie und auch nach der europäischen EU-Kommunalabwasserrichtlinie gefördert werden. Die EU-Wasserwiederverwendungsverordnung gilt bereits, nationale Anpassungen sind aber erforderlich. Die neue Bundesregierung muss dieses Instrument nun rechtlich zur Verfügung stellen, damit es dort, wo es ökologisch und hygienisch möglich ist, in Zeiten des Klimawandels in der Praxis eingesetzt werden kann und nicht vorab weitreichend Gebiete ausnehmen und die bürokratischen Hürden unüberwindlich gestalten.
Die Nitratbelastung stellt in Deutschland weiterhin ein Problem für den Grundwasserschutz dar. Wir brauchen deshalb ein angepasstes Düngerecht mit einer Stoffstrombilanz und einem konsequenten Monitoring um die Nitrateinträge weiter zu senken.
Mit sogenannten Reallaboren wird in der Wasserwirtschaft an einigen Orten wichtige Grundlagenforschung betrieben, die beispielhaft für praxistaugliche Innovationsförderung sein kann. Dies hat Vorbildcharakter und sollte von der Politik unterstützt werden. Experimentierklauseln sollten grundsätzlich eingeführt werden, um agil Neues ausprobieren zu können.
Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten müssen in einem deutschen Umsetzungsgesetz gebündelt werden, um eine möglichst schlanke und einheitliche Berichterstattung zu ermöglichen. Die Wasserwirtschaft hat einen Leitfaden erarbeitet, der eine möglichst unbürokratische Umsetzung sicherstellt. Dieser sollte auf europäischer Ebene Anerkennung finden.
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