Berlin. Die wasserwirtschaftliche Infrastruktur ist ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Klimawandels und multipler globaler Krisen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) fordert die Bundespolitik auf, die Weichen für eine zukunftssichere Wasserwirtschaft zu stellen und Resilienz als Leitlinie der Wasserpolitik zu verankern. Rechtliche Rahmenbedingungen und die Sicherung der Finanzierung müssen konsequent daran ausgerichtet werden, betont die DWA in ihrem Politikmemorandum 2026. „Nur eine resiliente Wasserwirtschaft schafft Handlungssicherheit für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Wasser ist ein Stabilitäts- und Zukunftsfaktor unseres Landes, Wasser muss bei politischen Entscheidungen zentral mitgedacht werden“, betont DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel. Die DWA hat das Politikmemorandum mit konkreten Forderungen und Handlungsempfehlungen am 20. April in Berlin im Rahmen des DWA-Dialogs zum Gewässerschutz an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie an die wasserpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen übergeben und diskutiert.
Nationale Wasserstrategie und Water Resilience Strategy
Die Wasserwirtschaft ist zentraler Akteur für den Schutz und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen – heute und in Zukunft. Mit der Nationalen Wasserstrategie und mit der europäschen Water Resilience Strategy haben Deutschland und die EU die Weichen gestellt und wichtige Pflöcke eingeschlagen. Die Strategien müssen jetzt konkret und zeitnah in praktische Politik und verbindliche Anforderungen überführt werden. Deutschland und auch Europa brauchen eine überprüfbare Resilienzagenda mit klaren Zuständigkeiten, Fristen und Finanzierungen – bei möglichst geringem Verwaltungsaufwand.
Klimaanpassung verbindlich regeln
Deutschland muss sich auf das „neue Wetter“ vorbereiten, Extremwetter wie lange Trockenphasen und intensive Starkniederschläge nehmen stetig zu. Wasserrückhalt und Schutz vor Überflutungen bekommen eine immer höhere Bedeutung. Die DWA fordert ein rechtlich verpflichtendes Starkregenrisikomanagement nach bundeseinheitlichen Standards. Sie setzt sich für eine wasserbewusste Stadtentwicklung als integralen Bestandteil der Bauleitplanung ein und empfiehlt, die blau-grüne Infrastruktur flächendeckend als Maßstab moderner Planung zu etablieren. Die Bundesregierung muss hierfür die Rahmenbedingungen schaffen, von der Verankerung der Schwammstadt im Baurecht über pragmatische Genehmigungsverfahren bis zur Sicherung einer langfristigen Finanzierung. Mehrjährige Programmlinien statt kurzfristiger Einzelförderungen schaffen Planungssicherheit für Kommunen, Planer und Betreiber.
Überflutungen, Dürre und Trockenheit lassen sich nur mit einem besseren Wasserrückhalt in der Landschaft beherrschen. Dazu gehören die Regeneration des Landschaftswasserhaushalts, mehr Raum für Flüsse, eine ökologische Gewässerentwicklung und ein transparentes Management von Nutzungskonflikten. Naturnaher Rückhalt ist die beste Option, Auenentwicklung, Deichrückverlegungen, bessere Bodenspeicherfähigkeit und die Wiedervernässung von Mooren gehören verstärkt auf die politische Agenda.
Gleichzeitig bleibt technischer Hochwasserschutz unverzichtbar. Talsperren, Rückhalteräume und Deiche haben ihre Wirksamkeit bewiesen. Die DWA fordert eine klare Überflutungsstrategie, die den natürlichen Rückhalt stärkt, technische Anlagen ertüchtigt und die rechtlichen Vorgaben für Planung, Genehmigung und Raumordnung schärft.
EU‑Kommunalabwasserrichtlinie praxistauglich umsetzen
Die novellierte EU‑Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) modernisiert den Rechtsrahmen und stärkt den Gewässer‑, Umwelt‑ und Gesundheitsschutz. KARL ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz und gleichzeitig eine gewaltige Aufgabe für die Wasserwirtschaft. Die DWA setzt sich für eine 1:1‑Umsetzung ohne nationale Verschärfungen ein. Die Wasserwirtschaft braucht eine schnelle und pragmatische Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht.
Gewässerschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Die Anforderungen der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie erfordern Investitionen in Milliardenhöhe in den nächsten Jahrzehnten, zusätzlich zu den Aufwendungen für Sanierung und Erneuerung der bestehenden Infrastruktur, einem zentralen Rückgrat der Daseinsvorsorge. Bei der Umsetzung der Richtlinie steht sowohl die ökologische Wirkungseffizienz als auch die Einbeziehung der Verursacher im Fokus. Die DWA setzt sich dafür ein, die Verursacher an den Quellen der Eintragspfade angemessen an der Finanzierung zu beteiligen. Schädliche Einträge müssen prioritär an der Quelle reduziert werden.
Pragmatische Umsetzung bedeutet auch, Gewässerschutz dort voranzutreiben, wo mit den verfügbaren Mitteln die maximale Wirkung erzielt werden kann. Dies gilt besonders für die nationale Auslegung des risikobasierten Ansatzes bei der geforderten Spurenstoffentfernung. Für Anlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten wird eine vierte Reinigungsstufe zum Abbau von Spurenstoffen bis spätestens 2045 obligatorisch. Für Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten, etwa 1500 Kläranlagen in Deutschland, gilt hingegen ein risikobasierter Ansatz. Die Schadstofffrachten im Zulauf der Kläranlagen sowie die Empfindlichkeit der Gewässer sind hier die wesentlichen Kriterien. Position der DWA: Zur Vermeidung überflüssiger Kosten sind zusätzliche Reinigungsstufen dort zu errichten, wo sie ökologisch eine hohe Wirkung aufweisen. Die entsprechenden Anlagen sind frühzeitig zu identifizieren, um Planungssicherheit zu schaffen und Überinvestitionen zu vermeiden.
Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie verschärft die Einleitwerte für Stickstoff und Phosphor. Die deutsche Abwasserwirtschaft ist bei der Nährstoffelimination sehr gut aufgestellt und hält die aktuellen Einleitwerte sicher ein. Auch die verschärften Anforderungen sind für viele Kläranlagen grundsätzlich realisierbar, dies zeigt der jährliche DWA-Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen. Der deutsche Sonderweg, qualifizierte Stichprobe statt der EU-Vorgabe 24h-Mischprobe, führt aber zu großen Problemen bei der Einhaltung der Einleitwerte und erhöht die Kosten der Abwasserbehandlung deutlich – und dies ohne Nutzen für den Gewässerschutz. Die DWA fordert die Bundespolitik auf, den nationalen Sonderweg der Überwachungsmethodik zu beenden und das in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Verfahren der 24h-Mischprobe auch in Deutschland anzuwenden. Entscheidend für den Gewässerschutz sind die Jahresfrachten und nicht einzelne Konzentrationsspritzen.
PFAS und Phosphor – Herausforderungen für die Wasserwirtschaft
Die Wasserwirtschaft steht weiterhin vor bedeutenden Herausforderungen, die entschlossen und zielgerichtet angegangen werden müssen. Besonders dringlich ist eine schnelle und tragfähige Übergangslösung ab 2029 für die rechtlich geforderte Phosphorrückgewinnung. Die notwendigen Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung werden bis 2029 keinesfalls bundesweit und flächendeckend zur Verfügung stehen. Die verpflichtende Umsetzung der Phosphorrückgewinnung ab dem 1. Januar 2029 ist unter den derzeitigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht realistisch erreichbar,
Ebenso erfordert der Ausstieg aus der Verwendung von PFAS ein rasches und praxistaugliches Vorgehen, das sowohl Umwelt- als auch Gesundheitsschutz gewährleistet und die Belastung für Mensch und Natur nachhaltig reduziert, ohne den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gefährden.
Um Innovationen voranzutreiben und neue Lösungen zu erproben, ist die gezielte Förderung und Unterstützung von Reallaboren unverzichtbar. Innovative Technologien und Verfahren können unter realen Bedingungen getestet werden. Der Wissenstransfer wird gestärkt, Forschung, Praxis und Regulierung werden besser verzahnt.
DWA-Politikmemorandum 2026: www.dwa.info/politikmemorandum
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
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